Seite wählen

Der Selbsthilfeverband Inkontinenz (SVI) mit Sitz in Augsburg hat recherchiert, dass es teilweise erhebliche Qualitätsdefizite bei Inkontinenzwindeln gibt. Windeln, die in der Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) stehen, müssen bestimmte Mindestkriterien erfüllen. Einige Inkontinenzwindeln-und unterhosen, auch namhafter Hersteller, erfüllen das Kriterium „feuchtigkeitsdurchlässig und zugleich atmungsaktive Außenschicht“ aber nicht. Windelhosen mit PE-Folie, die jedoch nicht atmungsaktiv ist, sind trotzdem im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden. Daher fordert der SVI den GKV-Spitzenverband auf, darauf zu achten, dass „minderwertige Windeln“ nicht auf den Markt kommen. Einige Hersteller befinden sich noch in der Umstellungsphase, aber bereits im März 2017 sollen diese Windeln auf keinen Fall mehr für inkontinente Patienten Verwendung finden. Anderenfalls müsse man diese Produkte aus dem HMV löschen.

[ilink url=“http://www.mtd.de/cms/index.php/805-selbsthilfeverband-inkontinenz“] Name der Quelle (MTD Verlag)[/ilink]