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Im Rahmen des BVMed-Forums auf der Messe Pflege + Homecare in Leipzig präsentierte der Heidenheimer Medizinprodukte-Konzern in Person von Raimund Koch interessante Aspekte zur Inkontinenz-Versorgung in Deutschland. Das Unternehmen geht in seiner Berechnung auf Grundlage der derzeitigen Kassenverträge davon aus, dass bundesweit im ambulanten Bereich rund 1,2 Mio. Patienten mit aufsaugenden Inkoprodukten versorgt werden. In Pflegeheimen sind Paul Hartmann zufolge rund 300.000 Menschen von Inkontinenz betroffen. Zum Vergleich: Laut der Deutsche Kontinenz Gesellschaft liegt die Zahl der an Inkontinenz leidenden Menschen in Deutschland bei ca. fünf Millionen. Wegen einer hohen Dunkelziffer wird die Anzahl der Betroffenen allerdings sogar auf 9 Mio. Personen geschätzt.

Ferner beschrieb Raimund Koch die Vertragslandschaft bei Inkontinenzhilfen wie folgt: Sieben der zwölf größten gesetzlichen Krankenkassen bieten Betrittsverträge an, drei nutzen Ausschreibungsverträge und zwei setzen auf die Belieferung zum Festbetrag. Weitere Infos: Im ersten Halbjahr wendeten die gesetzlichen Krankenkassen ca. 175 Mio. Euro für saugenden Inkoprodukte auf; dies entspricht 5,1 Prozent der Hilfsmittel- und 0,2 Prozent der Gesamtausgaben.

Kommentar: Der Produktbereich 15 (aufsaugende Inkontinenz) wird seit 2007 immer wieder regelmäßig ausgeschrieben und steht daher unter Preisdruck. In dieser Produktgruppe gab es in seit 2007 21 Ausschreibungen, von denen 9 eine bundesweite Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen zum Gegenstand hatten. Die PG 15 gehört damit zu den am häufigsten ausgeschriebenen Produktgruppen und ist allein nur bei der aufsaugenden Inkontinenzversorgung für fast jede fünfte Ausschreibung verantwortlich. Allerdings scheint der große Ausschreibungs-Boom zwischen 2007 und 2008 mit 13 Ausschreibungen vorüber zu sein, was sich auch durch die von Paul Hartmann vorgestellte Analyse bestätigt. Allerdings haben in den letzten zwei Jahren noch drei gesetzliche Krankenkassen die Versorgung mit aufsaugender Inkontinenz bundesweit ausgeschrieben, darunter auch die größte deutsche Krankenkasse Bamer GEK. Der Trend, dass vermehrt Verträge über die Bekanntmachung einer Vertragsabsicht (nach §127 Abs. 2 SGB V) geschlossen werden, dürfte sich fortsetzen. 

[ilink] Quelle (MTD-Instant 46/2013)[/ilink]