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Der Fachbereich „Stoma/Inkontinenz“ des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) hat Vertragsgrundsätze für die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzprodukten vorgestellt. Das Hauptaugenmerk lag auf dem Vergütungssystem, welches die Versorgungskomplexität und die unterschiedlichen Anforderungen der Betroffenen abbilden soll. Darüber hinaus wird eine bedarfsgerechte Verordnung gefordert, die den unterschiedlichen Krankheitsbildern gerecht wird. Ein weiterer Vorschlag betont die Trennung der Verträge nach aufsaugender und ableitender Inkontinenz  – letztere mit den Typen des Intermittierenden Selbstkatheterismus (ISK) und der Dauerableitung.

Kommentar: Die dem Inkontinenzleiden zugrunde liegenden Krankheiten und Einschränkungen können sehr vielfältig sein. Insbesondere querschnittsgelähmte Menschen müssen mit Hilfsmitteln der ableitenden Inkontinenz versorgt werden. Aufgrund der Vielzahl der relevanten Krankheitsbilder, der Heterogenität und Individualität der Versorgung und der Spezialisierung der Leistungserbringer plädieren viele Marktteilnehmer für eine ausreichende Differenzierung in den Verträgen mit jeweils unterschiedlichen und angemessenen Vergütungen. Ausschreibungen scheinen hier nicht das geeignete Mittel zu sein, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Bereits zweimal ist die Produktgruppe 15 in diesem Jahr ausgeschrieben worden. Die AOK Sachsen-Anhalt startete im April eine Ausschreibung zur aufsaugenden Inkontinenz, wie auch die AOK Hessen, die die Versorgung mit Hilfsmitteln zur ableitenden Inkontinenz ausgeschrieben hat. Auch wenn die Krankenkassen die Ausschreibungen in diesem Jahr vermehrt zu nutzen scheinen, bleibt abzuwarten, inwiefern die Produktgruppe 15 von diesem Trend betroffen sein wird.

[ilink url=“ http://www.bvmed.de/presse/pressemitteilung/bvmed-stellt-vertragsgrundsaetze-zu-ableitender-inkontinenz-vor-verguetungssysteme-muessen-versorgungskomplexitaet-abbilden.html“]Link zur Quelle (BVMed)[/ilink]