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In dieser Woche fand in Berlin die fünfte Gesundheitswirtschaftskonferenz statt. Das Hauptthema dieser Konferenz ist, wie Innovationen bestmöglich der Bevölkerung zu Gute kommen und wie der gesellschaftliche Wohlstand gesichert werden kann. Hier gilt es das Wort Innovationen im Hinblick auf den medizinischen Fortschritt zu definieren. Ärzte unterscheiden zwei Formen:
1. Als Sprunginnovation bezeichnet man einen therapeutischen Fortschritt oder Durchbruch, wenn zum Beispiel bislang nicht therapierbare Patienten nun erfolgreich behandelt werden können.
2. Schrittinnovationen bezeichnen Fortschritte, bei denen der Arzt unter einer ganzen Klasse ähnlicher Wirkstoffe den für seinen Patienten bestmöglichen Arzneistoff mit weniger unerwünschten Nebenwirkungen aussuchen kann. Eine individuellere Therapie ergibt sich auch zusätzlich durch Entwicklungen neuer Darreichungsformen.
Das Gesetz (§2 SGB V) sagt hierzu, dass GKV-Versicherte generell einen Anspruch auf Leistungen haben, die in ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Hier kommt nun aber noch die Wirtschaftlichkeit eine Arzneimittels ins Spiel. Innovationen müssen sich rechnen, das heißt neben der Nutzenbewertung gibt es auch die Kosten-Nutzen Bewertung. 

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gesundheitswirtschaft/article/922874/innovationen-foerdern-gesundheitswirtschaftskonferenz-startet.html“] Name der Quelle (Ärztezeitung)[/ilink]