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Wie das Ärzteblatt mitteilte, sieht der Kabinettsentwurf des Versorgungsstrukturgesetzes (VSG) vor, dass Krankenkassen die Wirtschaftlichkeit von Verträgen zur „Integrierten Versorgung“ (IV) in Zukunft erst nach vier Jahren nachweisen müssen.

Der stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Eberhard Wille, sieht in diesem Schritt eine deutlich positive Entwicklung, da der Grundsatz der Beitragssatzstabilität bisher das größte Hindernis für die Durchführung der IV-Verträge darstellte. Investitionen seien von Grund auf mit einem gewissen Risiko behaftet, würde man diese Vorgaben anderen Branchen anlegen, würde sich auch dort kaum einer finden, der investiert. Genau aus diesem Grund müsse man auch im Gesundheitswesen riskieren, dass sich eine Investition als nicht rentabel erweist.

Gerade bei größeren Projekten sei die Änderung von Bedeutung. Bei Projekten, deren Evaluationskosten jedoch höher sind als die gesamten Projektkosten ist es jedoch weniger sinnvoll.

Der Gesetzgeber will die im Sozialgesetzbuch V enthaltenen Regelungen zu Selektivverträgen im Versorgungsstrukturgesetz im neuen § 140a unter dem Namen „Besondere Versorgung“ zusammenfassen.

Kommentar: Seit dem Jahr 2000 ist die Integrierte Versorgung (IV) als Selektivvertrag neben dem kollektivvertraglichen System möglich. Sie soll eine Qualitätsoptimierung sowie die sektoren- bzw. fächerübergreifende Versorgung sicherstellen. Dabei schließen die Kassen mit den entsprechenden Leistungserbringern Verträge ab. Durch die Kooperation der zur Versorgung der Versicherten berechtigten Leistungserbringer wird ein Wissensaustausch ermöglicht, daher ist die Vernetzung insbesondere für komplexe Behandlungsprogramme geeignet. Bisher musste bereits nach einem Jahr eine Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden. Die Neuregelung dürfte daher von den Krankenkassen begrüßt werden, da der zeitliche Druck zur Präsentation von Ergebnissen abnimmt. Abzuwarten bleibt, ob infolgedessen auch mehr Verträge zur integrierten Versorgung abgeschlossen werden.  

[ilink url=“http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/61203/Integrierte-Versorgung-Gesundheitsweiser-bewertet-Neuregelungen“] Link zur Quelle (Ärzteblatt)[/ilink]