Wie das Ärzteblatt mitteilte, sieht der Kabinettsentwurf des Versorgungsstrukturgesetzes (VSG) vor, dass Krankenkassen die Wirtschaftlichkeit von Verträgen zur „Integrierten Versorgung“ (IV) in Zukunft erst nach vier Jahren nachweisen müssen.
Der stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Eberhard Wille, sieht in diesem Schritt eine deutlich positive Entwicklung, da der Grundsatz der Beitragssatzstabilität bisher das größte Hindernis für die Durchführung der IV-Verträge darstellte. Investitionen seien von Grund auf mit einem gewissen Risiko behaftet, würde man diese Vorgaben anderen Branchen anlegen, würde sich auch dort kaum einer finden, der investiert. Genau aus diesem Grund müsse man auch im Gesundheitswesen riskieren, dass sich eine Investition als nicht rentabel erweist.
Gerade bei größeren Projekten sei die Änderung von Bedeutung. Bei Projekten, deren Evaluationskosten jedoch höher sind als die gesamten Projektkosten ist es jedoch weniger sinnvoll.
Der Gesetzgeber will die im Sozialgesetzbuch V enthaltenen Regelungen zu Selektivverträgen im Versorgungsstrukturgesetz im neuen § 140a unter dem Namen „Besondere Versorgung“ zusammenfassen.
[ilink url=“http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/61203/Integrierte-Versorgung-Gesundheitsweiser-bewertet-Neuregelungen“] Link zur Quelle (Ärzteblatt)[/ilink]