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DrEd erfreut sich auch in Deutschland seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 2011 immer größer werdender Beliebtheit. 2017 waren es schon allein hierzulande 400.000 Beratungen und Behandlungen online, europaweit in 16 verschiedenen Ländern monatlich sogar 100.000 Fernbehandlungen. Der Firmensitz von DrEd ist in Großbritannien. Wegen des drohenden Brexits, aber auch, weil das Fernbehandlungsverbot in ganz Deutschland eventuell auf dem Ärztetag im Mai gekippt werden könnte, würde das britische Unternehmen über einen Standortwechsel nach Deutschland nachdenken. Der deutsche Markt wäre dann für Telemedizin-Anbieter ein sehr attraktiver, zumal auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Befürworter von Online-Sprechstunden ist. Eine Öffnung des deutschen Marktes würde auch DrEd neue Perspektiven eröffnen und Dynamik in die Telemedizin bringen. Aber nicht nur DrEd würde von dem Vorhaben der Bundesärztekammer profitieren, auch den Patienten könnten dann in Zukunft lange Anfahrtswege und auch lange Wartezeiten beim Arzt erspart bleiben. Die Entscheidung auf dem Deutschen Ärztetag für eine Aufhebung des Fernbehandlungsverbots würde auch gesamtgesellschaftlich bedeutsam werden. Schon heute gehören das Online-Banking und die Buchung einer Reise im Internet zu den positiven Errungenschaften im Alltag der Menschen; vor allem Menschen in ländlichen Regionen profitieren in besonderem Maße hiervon. Auch durch die telemedizinische Beratung und Behandlung gewinnen Patienten in unterversorgten Regionen mehr Lebensqualität. Der nächste Schritt im Prozess der Fernbehandlungen, wenn diese zugelassen würden, wäre dann eine adäquate Erstattung der telemedizinischen Leistungen durch die Krankenkassen. Den deutschen Apothekern ist seit Ende 2016 das Beliefern von Rezepten aus Telesprechstunden verboten, sodass DrEd auch weiterhin mit ausländischen Versandapotheken zusammenarbeiten muss.

Quelle: www.apotheke-adhoc.de