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Werden Apothekenketten in Italien erlaubt? Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn das Abgeordnetenhaus für eine Liberalisierung des Apothekenmarktes gestimmt hat. Nach einigen erfolglosen Anläufen beispielsweise durch Korruptionsvorwürfe, scheint man nun gewillt, das Reformvorhaben umzusetzen. In Italien gibt es seit 2006 sogenannte Parafarmacien, zum Beispiel Apothekenstände u.a. in Supermärkten, in denen aber ein Apotheker anwesend sein muss, der im Berufsverband registriert ist, Kunden berät und frei verkäufliche Arzneimittel wie auch Aspirin und andere Schmerzmittel, homöopathische Erzeugnisse, Kosmetika und anderes verkaufen darf. In diesen OTC-Shops, wie die Parafarmacien auch genannt werden, dürfen aber keine rezeptpflichtigen, nicht erstattungsfähigen Medikamente verkauft werden, das hat vergangenes Jahr der Senat beschlossen. Seit einigen Jahren kämpfen Supermärkte wie Coop aber für mehr Rechte und Arzneimittelkategorien. Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin von der Nuovo Centrodestra kämpft aber nun für die Liberalisierung des Apothekenmarktes, da aus ihrer Sicht eine Beschränkung von vier Apotheken pro Apotheker nicht mehr zeitgemäß sei. Um das Überleben der Apotheken zu garantieren, ist die finanzielle Stabilität der Apotheken wichtig, deshalb werde man den Betrieb von Apotheken in Kapitalgesellschaften erlauben. Sie war auch diejenige, die den Apotheken die Apothekenpflicht für die sogenannte Liste C rettete.

Quelle: Apotheke Adhoc