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Japan hat mittlerweile Vorbildfunktion, was die Digitalisierung des Gesundheitswesens auch bei uns in Deutschland angeht, denn die Japaner haben durch den demografischen Wandel, der extremer ist als hierzulande, da die Menschen in Japan noch älter werden, gelernt, mit Datenschutz und Datenintegrität umzugehen. Die japanische Gesellschaft hat begriffen, dass eine Modernisierung der medizinischen und pflegerischen Systeme, zu einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten des japanischen Gesundheitssystems führt, von der auch Deutschland durch Kooperation profitieren könnte. Die Transformation des dortigen Gesundheitssystems steht auf der Insel hoch im Kurs, die Chancen zur Digitalisierung optimal zu nutzen. Das erst im Mai 2018 in Kraft getretene sogenannte „Next Generation Medical Foundation Law“ wird dazu genutzt, dass Gesundheits- und Pflegedaten von allen Teilnehmern des Gesundheitswesens besser genutzt werden können. Unternehmen profitieren auf diese Weise von höherer Wertschöpfung, und die Menschen Japans von besserer Gesundheitsversorgung. Doch die japanische Initiative ist auch in Deutschland nutzbar, um Optimierungspotenziale der Digitalisierung, zum Beispiel in Bezug auf die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Die richtigen regulatorischen Rahmenbedingungen für die Datennutzung von Industrie und Forschung auf japanischer Seite, können nämlich helfen, ein entsprechendes Netzwerk auf Deutschland und auch auf Gesamteuropa auszuweiten. Dazu zählen neue Vorsorge- und Behandlungsoptionen sowie lukrative Geschäftsmöglichkeiten für beispielweise innovative Medizinprodukte und Gesundheitsdienste. Voraussetzung ist der Wille zur Kooperation und die technische Interoperabilität des japanischen mit dem deutschen Gesundheitssystem durch gemeinsame Standards, Erfahrungsaustausch sowie der Menge und der Qualität der austauschbaren Daten mit einem Maximum an datenschutzrechtlichen Bedingungen. 

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