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Rabattausschreibungen und Rabattverträge sollen im Zuges des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts (AMNOG) rasant steigende Arzneimittelausgaben eindämmen. Tatsächlich wären die Ausgaben der Krankenkassen ohne diese Verträge wesentlich höher. Es gibt dabei allerdings auch eine Kehrseite.

Apotheker bemängeln, dass Rabattausschreibungen und -Verträge Lieferengpässe verursachen sowie die Therapietreue der Patienten gefährden können. Jens Spahn, Gesundheitsexperte der Unionsfraktion, stimmte der Kritik im Rahmen des Deutschen Apothekertags 2014 zu und forderte die Koalition auf, die Auswirkungen von Rabattverträgen auf den Prüfstand zu stellen. Wie die Onlineausgabe der „Pharmazeutischen Zeitung“ (PZ)  am 19. September berichtete, müsse die Politik laut Spahn überprüfen, ob diese Praxis nicht mittlerweile zu negativen Konsequenzen führe.

Dabei könnte Spahn mit diesem Vorstoß selbst in der eigenen Partei auf taube Ohren stoßen. In einem Interview vom 11. September zu Apothekerthemen und Arzneimittelfragen positionierte sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zugunsten der Rabattverträge und betonte dabei deren Einspareffekte für das Gesundheitssystem. Er sehe vielmehr die Apotheker in der Pflicht, durch Beratung und Information dafür zu sorgen, dass Medikamentenumstellungen keine Auswirkungen auf die Therapietreue der Patienten haben. Das System der Rabattverträge habe sich seiner Meinung nach in der aktuellen Form insbesondere bei Standardmedikamenten bewährt. Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Linken, teilt dagegen Spahns Meinung und sagte der Koalition in diesem Thema Unterstützung zu.

 Kommentar: Seit 2006 sind Apotheken dazu verpflichtet, gegen ein eingereichtes Rezept wirkstoffgleiche Präparate herauszugeben, wenn die Krankenkasse einen Rabattvertrag ausgehandelt hat. Besonders für chronisch Kranke kann das bedeuten, dass sie gegebenenfalls plötzlich nicht mehr das gewohnte Medikament erhalten, sondern ein Präparat eines anderen Herstellers. Das kann problematisch werden, beispielsweise wenn Patienten auf das bisherige Mittel bestehen oder die Einnahme des neuen Medikamentes verweigern. Apotheken müssen dann den neu entstandenen Beratungsbedarf zu dem Wechsel decken. Rabattverträge verursachen daher im Apothekenalltag oft hohen Aufwand. Die Kritik der Apotheker richtet sich aber auch gegen die Autonomieeinschränkungen durch politische Entscheidungen, die sie oft zu „studierten Verkäufern“ reduzieren. Hier sollte die Politik ein Auge offenhalten, wenn sie nicht den Unmut einer ganzen Berufsgruppe auf sich ziehen möchte. 

[ilink url=“http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=54219″] Link zur Quelle: (Pharmazeutische Zeitung)[/ilink]