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Druckgeschwüre zählen zu den chronischen Wunden. In Deutschland leiden rund 1,5 Millionen Menschen hierunter. Patienten mit medizinischer Notwendigkeit auf Versorgung haben einen Anspruch auf die Erstattung eines Dekubitus-Hilfsmittels. Eine Umfrage des BVMed hat ergeben, dass der Grund einer fehlenden Versorgung von Patienten mit Dekubitusgefährdung die Ablehnung einer prophylaktischen Versorgung durch die Kostenträger sei. (Äußerung von 23 Prozent der befragten Pflegekräfte)

Ingesamt geben 15 Prozent der Pflegekräfte an, dass der Großteil der Anträge mit Dekubitushilfsmittelversorgungen abgelehnt wird. Von den Betroffenen und Angehörigen berichteten sogar 42 Prozent über die Ablehung ihrer Versorgung durch den Kostenträger.

[ilink url=“http://www.bvmed.de/presse/pressemitteilung/bvmed-umfrage-kassen-lehnen-hilfsmittelantraege-trotz-dekubitusgefaehrdung-ab.html“]Link zur Quelle (BVMed)[/ilink]