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Auf der Homecare-Tagung des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung, kurz KBV, in Person des Ableitungsleiters Veranlasste Leistungen, Julius Lehrmann, Kritik am praktischen Nutzen des Hilfsmittelverzeichnisses für die Ärzteschaft geübt. 

Demnach sei die ärztliche Verordnung Dreh- und Angelpunkt jeder Hilfsmittelversorgung, heißt es in dem Positionspapier „Hilfsmittel im Praxisalltag. Positionen und Vorschläge für eine moderne und unbürokratische Hilfsmittelversorgung.“  

Die KBV findet aber vor allem den bürokratischen Aufwand für Ärztinnen und Ärzte immens sowie Unübersichtlichkeit und Intransparenz des Hilfsmittelverzeichnisses, obwohl der GKV-Spitzenverband per Gesetz für die Pflege des Verzeichnisses zuständig ist.  

Die KBV wünscht sich Vereinfachungen sowie eine Überarbeitung des zeitaufwändigen Verordnungsprozesses und formuliert diese in fünf Kernforderungen: 

  1. Vor der Digitalisierung müssen Prozesse optimiert und vereinfacht werden.  
  1. Wichtig ist zudem eine Aufgabenverteilung nach Kompetenzen zwischen VertragsärztInnen und Hilfsmittelversorgern. Die Verantwortung für die medizinische Indikation unterliegt dem ärztlichen Personal, die Passgenauigkeit und Wirtschaftlichkeit des Hilfsmittels gewährleistet der Hilfsmittelerbringer.  
  1. Das Hilfsmittelverzeichnis muss grundlegend überarbeitet werden und benötigt ein benutzerfreundliches Update mit indikationsbasierter Such- und Filterfunktion, klaren Darstellungen, auch der Preisgestaltung zur Orientierung, etc.  
  1. Eine ärztliche Präqualifizierung muss entfallen, weil Ärztinnen und Ärzte ausrechend Erfahrung haben und zum Wohl der PatientInnen entscheiden.  
  1. Bürokratische Hürden zwischen Krankenkassen und Arztpraxen abschaffen, denn Krankenkassen entscheiden oft, dass bestimmte relevante Produktgruppen nicht mehr verordnungsfähig sind, obwohl sie gute Dienste leisten; ein erheblicher Mehraufwand.  

Quelle: kbv.de