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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, kurz KBV, warnt in einem Schreiben an den Gesundheitsausschuss des Bundesrates vor den negativen Folgen der Krankenhausreform mit Hilfe des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG). Demnach sind mit negativen Auswirkungen für die ambulante Versorgung zu rechnen, erklären ExpertInnen der Vereinigung. Zu befürchten ist, dass die ambulante Versorgung weiter geschwächt wird und ländliche Regionen Nachteile haben werden, wenn das Gesetz einen Vorzug der ambulanten Versorgung in stationären Einrichtungen der Versorgung in niedergelassenen Praxen vorsieht. Die KBV-Kritik richtet sich an Pläne nach Gesetzbeschluss des Bundestages, wonach Krankenhäuser die haus- und fachärztliche Versorgung in sogenannten Sicherstellungskrankenhäusern gewährleisten sollen. Finanzmittel aus dem GKV-Gesundheitsfonds dürften jedoch nicht für Struktur- und Transformationskosten der Klinik-Infrastruktur eingesetzt werden. Demnach sind in erster Linie Ärztinnen und Ärzte ambulante VersorgerInnen in etwa 570 Millionen Behandlungsfällen pro Jahr und nicht Krankenhäuser, die „nur“ 20 Millionen Menschen behandeln. Die KBV wünscht zudem keine finanzielle Förderung von ambulanten Diensten in stationären Eirichtungen, das geht auch aus einer Beschwerde vom Juni 2024 an die EU-Kommission hervor. Kritik gibt es von der KBV danach auch für Pläne an der kinderärztlichen Versorgung (Pädiatrie). Befürchtet wird zudem, dass psychotherapeutische und vertragsärztliche Leistungen auf sogenannte Institutsambulanzen ausgeweitet werden. Verbundene Mehrkosten für Facharzt-Weiterbildung in Krankenhäusern dürften auch nicht die DRG-Fallpauschalen-Regelung erhöhen, weil für den fachärztlichen Ambulanzbereich keine gesonderte Vergütung vorgesehen ist, erklärt die KBV.  

Quelle: aerzteblatt.de