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Die KBV fordert von Herstellern von Praxissoftware, dass Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, Verträge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder der Kassenärztlichen Vereinigungen in den Programmen umgesetzt werden. Der KBV-Vorstand fordert, dass KBV und KVen auch selbst Software für Vertragsärzte und -psychotherapeuten entwickeln dürfen.

[ilink url=“http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=46621″]Link zur Quelle (Deutsches Ärzteblatt)[/ilink]