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Die KBV-Vertretervesammlung hat am Sonntag die Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) beschlossen.

Mit dieser Entscheidung wird davon ausgegangen, dass mehrere Beschlüsse am 1. Oktober 2013 wirksam werden können. Dazu zählen etwa neue Regelungen zur Trennung der haus- und der fachärztlichen Honorartöpfe sowie zur finanziellen Besserstellung der Grundversorger.

KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Köhler wertete dies als „historischen Schritt“, dass das haus- und fachärztliche Vergü­tungs­volumen in Zukunft getrennt voneinander erhöht werden können. So könne man viel gezielter und nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip verteilen, sagte er.

Kommentar: Problem vor der Reform war, dass Ärzte nach Erreichen einer gewisse Schwelle für das Behandeln zusätzlicher Patienten nur teilweise, zu einem gewissen Restpunktwert, vergütet wurden. Dieser schwankt sehr stark, liegt bei Hausärzten zwischen 10 und 50 Prozent, bei Fachärzten meistens unter 10 Prozent.

Intention der Reform ist es, die Vergütung von Hausärzten und Fachärzten in der Grundversorgung zu verbessern. Diesbezüglich wird bereits seit geraumer Zeit von den Ärzten gefordert, dass der bisherige EBM als ein Bewertungsmaßstab in Form einer Punktwert-Währung zu einem EBM in Euro und Cent geändert wird. Demzufolge sollen im Rahmen der EBM-Reform Leistungen im hausärztlichen als auch im fach­ärztlichen Bereich zu festen Preisen ohne Mengenbegrenzung vergütet werden.

Konkret bedeutet dies, dass etwa die neue versorgungsbe­reichsspezifische Grundpau­schale für die hausärztliche Versorgung nur für typische Leistungen gezahlt wird. Bestimmte Leistungen wie Schmerztherapie, Akupunktur oder spezielle onkologische beziehungsweise diabetologische Leistungen würden dann nach EBM, aber nicht mit der neuen Grundpauschale vergütet.

[ilink url=“http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/54546/KBV-Vertreterversammlung-einigt-sich-auf-EBM-Reformen“] Link zur Quelle (Ärzteblatt.de)[/ilink]