Die KBV-Vertretervesammlung hat am Sonntag die Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) beschlossen.
Mit dieser Entscheidung wird davon ausgegangen, dass mehrere Beschlüsse am 1. Oktober 2013 wirksam werden können. Dazu zählen etwa neue Regelungen zur Trennung der haus- und der fachärztlichen Honorartöpfe sowie zur finanziellen Besserstellung der Grundversorger.
KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Köhler wertete dies als „historischen Schritt“, dass das haus- und fachärztliche Vergütungsvolumen in Zukunft getrennt voneinander erhöht werden können. So könne man viel gezielter und nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip verteilen, sagte er.
Intention der Reform ist es, die Vergütung von Hausärzten und Fachärzten in der Grundversorgung zu verbessern. Diesbezüglich wird bereits seit geraumer Zeit von den Ärzten gefordert, dass der bisherige EBM als ein Bewertungsmaßstab in Form einer Punktwert-Währung zu einem EBM in Euro und Cent geändert wird. Demzufolge sollen im Rahmen der EBM-Reform Leistungen im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich zu festen Preisen ohne Mengenbegrenzung vergütet werden.
Konkret bedeutet dies, dass etwa die neue versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale für die hausärztliche Versorgung nur für typische Leistungen gezahlt wird. Bestimmte Leistungen wie Schmerztherapie, Akupunktur oder spezielle onkologische beziehungsweise diabetologische Leistungen würden dann nach EBM, aber nicht mit der neuen Grundpauschale vergütet.
[ilink url=“http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/54546/KBV-Vertreterversammlung-einigt-sich-auf-EBM-Reformen“] Link zur Quelle (Ärzteblatt.de)[/ilink]