Ein von der Regierungskommission Krankenhäuser und dem GKV-Spitzenverband entwickeltes Instrument zur Finanzierungsanalyse der stationären Versorgung für die Bundesländer soll Aufschluss darüber geben, in welchen deutschen Regionen und an welchen Klinikstandorten eine Über- oder Unterversorgung stattfindet. Gleichzeitig wird die Bedarfsnotwendigkeit analysiert sowie die Versorgungsbedeutung von bestimmten Krankenhäusern. Diese Auswirkungsanalyse und dessen Ergebnisse zur Krankenhausreform gehen an Bundestagsabgeordnete und sind Tools zum Aufzeigen der Vorhaltevergütung zum Zwecke der Krankenhaus-Finanzierung. Das Instrument wird mit den Abrechnungsdaten von PatientInnen aus dem Jahr 2023 gespeist. Krankenhäuser übermitteln ihre Daten hierfür an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Die Vorhaltevergütung der Zukunft soll sich an den „alten“ diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG), die zukünftig 60 Prozent der Vergütung ausmachen, orientieren und zu 40 Prozent aus fallzahlbezogenen Pauschalen bestehen, die über die DRG abgerechnet werden. Mit dem sogenannten Simulationsmodell nach Lauterbach können bestimmte Versorger mit bestimmten Leistungsgruppen ausgeschaltet werden. Eine nachfolgende Analyse bestimmt das Budget der verbliebenen Standorte und deren Kostenanstieg. Bis das Tool in den Bundesländern zur Auswirkungsanalyse bereit steht, müssen noch die Endphase der Entwicklung und die Validierung des Instrumentes sowie Beratungen hierzu abgewartet werden. Die Analyse einer Region mit dortigen Klinikstandorten könnte etwa drei Wochen in Anspruch nehmen. Der Bundestag verabschiedet demnach das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, kurz KHVVG, in Kürze (zweite/dritte Lesung). Die anschließende Beratung der Reform zur verbesserten stationären Versorgung im Bundesrat ist für den 22. November dieses Jahres geplant, damit das Gesetz schon Anfang Januar 2025 greifen kann.
Quelle: aerzteblatt.de