Im Herbst 2020 wurde mit Hilfe des Krankenhauszukunftsgesetzes, kurz KHZG, ein Finanzierungsprogramm zur Digitalisierung deutscher Krankenhäuser und Kliniken gewährleistet, damit eine bundesweite einheitliche Vermessung des Digitalisierungsgrades realisiert werden konnte. Auch sollte damit eine Modernisierung der Notfall-Kapazitäten umgesetzt werden. Der Bund stellte Fördermittel von drei Milliarden Euro zur Verfügung, die Länder gaben insgesamt 1,3 Milliarden Euro, um das KHZG zu verwirklichen. Der Umsetzungszeitraum wurde bis zum 31. Dezember 2024 angesetzt. Nun gibt es Diskussionen, was geschieht, wenn nicht alle Gelder aufgebraucht sind sowie über eine offene Anschlussfinanzierung. Jurist Dr. Oliver Jauch von der Hamburger Wirtschaftskanzlei Görg weist darauf hin, dass nicht aufgebrauchte finanzielle Mittel als Restmittel an die Bundesländer zurückfließen und nicht ausgeschöpfte Mittel in eine neue, kleinere Finanzierungsrunde gehen. Der Experte erklärt des weiteren, dass es keine gesetzliche Grundlage für das Verstreichen von Fristen gibt, bis wann die Gelder ausgegeben werden müssten. Das formale Ende ist zwar der 31. Dezember 2024, das jeweilige Bundesland entscheidet aber über einen sogenannten Zuwendungsbescheid, wann die Frist abläuft. Steht dort kein Datum drin, dann gibt es auch keine Fristenregelung. Die Regelung ist aber je nach Bundesland unterschiedlich. Während Bayern sehr streng ist, koppelt NRW die Frist an die Bestandskraft des Zulassungsbescheides, erklärt Jauch. Der Fachmann gibt den Tipp, dass man sich auch an die Fördermittelgeber wenden kann und eine Fristverlängerung beantragen kann. Keinesfalls sollte man den Zeitraum der Durchführung einfach überschreiten, weil dann ein Widerruf des Zuwendungsbescheides droht.
Quelle: e-health-com.de