Seite wählen

Chefärzte erhalten im Schnitt fast 100.000 Euro mehr Gehalt im Jahr als die Krankenhausgeschäftsführer, das ist eines der Ergebnisse der aktuellen Kienbaum-Studie. Auch die variable Vergütung in deutschen Kliniken sei für Chefärzte am höchsten. Außerdem besetzten im Vergleich mit der Privatwirtschaft relativ häufig Frauen Führungspositionen.

Für den aktuellen Vergütungsreport „Ärzte, Führungskräfte und Spezialisten in Krankenhäusern 2015“ des Beratungsunternehmens Kienbaum wurden Daten von 1.300 Mitarbeitern aus 60 Kliniken erhoben. Das Ergebnis: Chefärzte erhielten im Schnitt ein Jahreseinkommen von 279.000 Euro, die Geschäftsführer nur etwa 185.000 Euro. „Chefärzte sind in Krankenhäusern nach wie vor die unangefochtenen Spitzenverdiener. Der Unterschied zum Gehalt der kaufmännischen Leitung der Kliniken ist beträchtlich“, meint Martin von Hören, Vergütungsexperte für die Gesundheitswirtschaft bei Kienbaum.

73 Prozent der Führungskräfte in deutschen Krankenhäusern würden zum Teil nach Leistung und Erfolg bezahlt. Bei Chefärzten handele es sich bei der variablen Vergütung in 56 Prozent der Fälle um Liquidationseinkünfte – also Einkünfte, die der Arzt direkt mit dem Patienten abrechnet. An diesen seien auch 51 Prozent der Oberärzte beteiligt. Bei den Chefärzten betrage der durchschnittliche Bonus 131.000 Euro im Jahr, bei den Oberärzten seien es lediglich 13.000 Euro. Geschäftsführer erhielten im Schnitt eine variable Vergütung von 30.000 Euro.

Zusätzlich sei der Anteil weiblicher Führungskräfte in deutschen Kliniken vergleichsweise hoch – 38 Prozent der führenden Positionen würden von Frauen besetzt. In der Geschäftsführung seien es jedoch lediglich 17 Prozent, unter den Chefärzten sogar nur elf Prozent. Gehaltsunterschiede gäbe es ebenfalls. „Der Vergütungsabschlag von Frauen gegenüber Männern beträgt bei den Ärzten zwölf Prozent. Bei nicht-ärztlichen Führungskräften müssen Frauen sogar mit 15 Prozent weniger Gehalt rechnen“, so von Hören.

 Kommentar: „Damit die Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidungen gewahrt bleibt, dürfen finanzielle Anreize für einzelne Operationen/Eingriffe oder Leistungen nicht vereinbart werden“, heißt es in der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Bezug auf leistungsbezogene Zielvereinbarungen. Laut der „Krankenhaus-Controlling-Studie 2014“, an der 145 Krankenhäuser teilgenommen haben, werden von 72 Prozent der öffentlichen Krankenhausträger monetäre Anreize eingesetzt. Bei privaten Trägern sind es 56, bei freigemeinnützigen 42 Prozent. Da diese Vereinbarungen seit 2013 jedoch im Qualitätsbericht der jeweiligen Klinik ausgewiesen werden müssen, handelt es sich in den meisten Fällen um mündliche Absprachen, die im Arbeitsvertrag nicht erwähnt werden.

[ilink url=“http://www.kienbaum.de/desktopdefault.aspx/tabid-68/149_read-3139/148_read-194/“] Link zur Quelle (Kienbaum)[/ilink]