Seite wählen

Die Kaufmännische Krankenkasse KKH weist Angehörige von zu Pflegenden darauf hin, dass sie Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege haben, wenn sie bei Überbelastung durch die Pflege eine Auszeit benötigen. Ambulante Pflegedienste, aber auch Freunde, Bekannte und Nachbarn könnten in dieser Zeit die Pflege übernehmen. Dafür zahlt die Pflegekasse als Unterstützungsleistungen für bis zu sechs Wochen pro Jahr 1.612 Euro, ab dem Pflegegrad zwei. Für eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim oder einer anderen stationären Einrichtung wird derselbe Betrag für bis zu acht Wochen im Jahr von der Pflegekasse getragen. Menschen, die Angehörige pflegen, brauchen hin und wieder Abstand von der Pflege, um ihre eigene Gesundheit nicht zu vernachlässigen, denn es gibt in Deutschland immer mehr Menschen, die die Pflege Angehöriger übernehmen. Vom Jahr 2017 bis heute ist dieser Anteil um 25 Prozent gestiegen. Waren es 2017 noch 55.500 Pflegefälle in den eigenen vier Wänden, sind es heutzutage 63.300, die nach der Pflegereform in fünf Pflegegrade statt in drei Pflegestufen eingeteilt wurden. Dadurch werden auch Menschen mit dementiellen Erkrankungen berücksichtigt und sind per Gesetz anspruchsberechtigt, was die Zahl der zuhause zu Pflegenden in die Höhe schnellen ließ, so die KKH. 

Quelle: Ärzteblatt