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Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich letzte Woche ganz klar für die Einführung eines Rx-Versandverbotes ausgesprochen. Die Änderungsempfehlung wurde von Gesundheitsexperten der Landesregierungen mehrheitlich erarbeitet, sodass die Beschlussempfehlung zum geplanten Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) nun an die Bundesregierung geht, die eine Gegenäußerung verfassen muss. Verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen daher nach dem Willen der Vertreter der Landesregierungen nicht mehr Teil des Versandhandels sein, um die Gleichpreisigkeit im deutschen Gesundheitssystem nicht zu gefährden und damit eine flächendeckende Arzneimittelversorgung Tag und Nacht gewährleistet ist. In der Änderung zum Arzneimittelgesetz (AMG) sollen einzelne Passagen gestrichen werden. Im AMG heißt es beispielsweise, dass „Arzneimittel …, die nicht… für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen…berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz.“ Zu streichen wären hier die Worte „ohne behördliche Erlaubnis“, sodass dann der Rx-Versand verboten wäre. Allerdings ist Gesundheitsminister Jens Spahn anderer Meinung, weil er befürchtet, dass das Verbot nach Europa-Recht nicht durchsetzbar und riskant ist. Da aber gesundheitspolitische Festlegungen Angelegenheiten der Mitgliedstaaten sind, sieht der Bundesrat, dessen Entscheidung allerdings keine Auswirkungen auf das kommende Gesetz hat, keinerlei Probleme für die Umsetzung. Zudem erinnert der Bundesrat daran, dass durch die Arzneimittelpreisbindung eine flächendeckende Versorgung der Menschen in Deutschland garantiert ist und die Preisbindung somit „eine tragende Säule“ des solidarischen Krankenversicherungssystems hierzulande darstellt. Ein unsachgemäßer Preiswettbewerb würde daher die gut funktionierenden Strukturen aufweichen und gesundheitliche Nachteile für Patienten mit sich bringen. Außerdem sollen Änderungen des Botendienstes der Apotheken in einem Verordnungsentwurf Spahns anstehen, der besagt, dass Botendienste demnächst zur Regelleistung, auch nach vorheriger telemedizinischer Beratung, werden sollen. Die Vertreter der Landesregierungen beziehungsweise deren Gesundheitsausschuss sieht den Entwurf allerdings risikobehaftet, weil nicht klar wird, wann Arzneimittel durch pharmazeutisches Personal ausgeliefert werden sollen.

Quelle: Apotheke-adhoc.de