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Die auf einer BVMed Tagung zum Thema „Verträge mit Krankenkassen“ vorgetragenen Positionen machen deutlich, dass sich insbesondere Hersteller bei einem Vertragsabschluss mit der Krankenkasse auf ganzheitliche Versorgungsmodelle vorbereiten müssen. Dies wäre ein klarer Trend gegen die Ausschreibung der Rabattverträge der AOK Sachsen-Anhalt über Schaumverbände. Hier waren nur die Produkte ausgeschrieben worden, die die Krankenkasse bei einem Hersteller zu einem attraktiven Preis einkaufen wollte. Dieser Ansatz wäre das Pendant zu einer eher ganzheitlichen Versorgung.

 

Kommentar: Es ist davon auszugehen, dass die zukünftige Entwicklung nicht durch eine Entscheidung pro oder contra Ausschreibungen gekennzeichnet sein wird. Standardprodukte könnten jedoch häufiger in Ausschreibungen Einzug halten, komplexere Versorgungen (z.B. Sauerstofftherapie, parenterale Ernährung) werden auch zukünftig auf das Funktionieren von Versorgunskonzepten unter Beteiligung verschiedener Leistungserbringer in Selektivverträgen zu finden sein.