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Apotheker in der Schweiz dürfen unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Arzneimittel herausgeben, auch wenn es sich nicht um einen Notfall handelt. Es gibt eine bestimmte Indikationsliste mit bekannten Wirkstoffen, die vom Eidgenössischen Department des Innern, kurz EDI, erstellt worden ist und nun erweitert wurde.  

Seit dem 1. Juli 2021 gehören nun auch bestimmte Analgetika und Migräne-Präparate in diese Liste, die seit Anfang 2019 bestimmte „Heilmittel“, in der Schweiz Arzneimittel und Medizinprodukte, beinhaltet. Die Anwendungsgebiete, sind breit gefächert und befinden sich in der Abgabekategorie B, die wiederum in drei Gruppen unterteilt ist: 

  • Arzneimittel mit Wirkstoffen bei häufig auftretenden Erkrankungen, die schon seit mehreren Jahren zugelassen sind. 
  • Dauermedikationspräparate, die während eines Jahres nach ärztlicher Verordnung vor allem der Behandlung von Chronikern dienen. 
  • Arzneimittel, die vor dem 1. Januar 2019 nach Revision des Heilmittelgesetzes in der Kategorie C waren. Diese wurde aufgelöst; die Präparate wurden dann in eine niedrigere Kategorie D für nicht Rx-Arzneimittel mit Fachberatung aufgeteilt und in die rezeptpflichtige B-Kategorie, um die es hier geht.  

Diese Arzneimittel haben Missbrauchspotenzial oder beispielsweise schwerwiegende Neben- und Wechselwirkungen. Sie dürfen deshalb nur nach einem persönlichen Aufklärungsgespräch zwischen Apotheker und Patient abgegeben werden. Der Apotheker darf die Mittel ohne Rezept abgeben, aber unterliegt dabei strengen Anforderungen und Einschränkungen mit Dokumentationspflicht. Der Kunde zahlt die Arzneimittel zudem selbst. Diese direkt in der Apotheke abgegebenen Rx-Präparate sind keine Versicherungsleistung.  

Die Indikationsliste wurde aber nicht nur um Ibuprofen 600 mg und andere Migräne-Akut-Medikamente erweitert. 42 Indikationen mit über 200 Wirkstoffen befinden sich in der erweiterten Auflistung. Genehmigt wurde das Ganze dabei auch vom EDI. Bei akuten Schmerzzuständen dürfen alle Präparate nur an Erwachsene ausgehändigt werden. Das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) überwacht die Abgabemengen zur Patientensicherheit bis 2025 in einem Studienprojekt genauestens.  

Quelle: www.deutsche-apotheker-zeitung.de