Nach monatelanger Debatte über die Neuregelung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben sich die Regierungs- und Oppositionsparteien scheinbar geeinigt. Ergebnis: Das Bundeskartellamt darf künftig Fusionen von Krankenkassen prüfen. Dafür müssen sich die Wettbewerbshüter aber „ins Benehmen“ setzen mit der jeweils zuständigen Aufsicht. Das kann das Landesgesundheitsministerium oder – bei bundesunmittelbaren Kassen – das Bundesversicherungsamt (BVA) sein. Die von der Koalition anvisierte vollständige Übertragung des Kartellrechts auf die Krankenkassen ist demnach vom Tisch. Der Bundesrat hatte bereits im vergangenen Herbst mit großer Mehrheit die Novelle abgelehnt, weswegen dieses Vorhaben an den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde.
Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses wird nun Bundestag und Bundesrat zur Bestätigung vorgelegt. Beide Häuser befassen sich noch in dieser Woche damit.
Hintergrund: Der Drang zu Fusionen von Krankenkassen ist in den letzten maßgeblich durch zwei Ereignisse hervorgerufen worden: Zum einen löste die Einführung des Gesundheitsfonds und die Einführung der Versicherungspflicht in der GKV im Jahr 2007 eine erste Fusionswelle aus. 2007 gab es im Vergleich zu den heute 134 existierenden noch über 350 Krankenkassen. Zum anderen gewann die Fusionswelle durch die erstmalige Erhebung eines Zusatzbeitrages an Dynamik und bekam den Charakter einer „Wechselwelle“. Höhepunkt dieses Trends war das erste Quartal 2010 als zwischen 300.000 und 500.000 Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machten und die Kasse wechselten. Inzwischen hat sich die Dynamik abgeschwächt.
[ilink url=“http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/kompromiss-gefunden-streit-um-neues-kartellgesetz-beigelegt-12207411.html“] Link zur Quelle (FAZ)[/ilink]