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Die Kosten für die Geräte und Sensoren für die kontinuierliche Messung des Zuckerverlaufs von Patienten mit Diabetes Typ 1 (kontinuierliches Glukosemonitoring mittels CGM-Systemen) wurden bislang von den Kassen nur in Einzelfällen übernommen. Damit sich dies ändern kann, ist eine endgültige Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die dafür notwendige Bewertung durch das IQWiG notwendig.

In diesem Zusammenhang hat die Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) in Zusammenarbeit mit weiteren Experten einen standardisierten CGM-Antrag entwickelt, der die Beantragung eines CGM-Systems vereinfachen soll, zu der eine ausreichende Dokumentation der bisherigen Bemühungen zur guten Stoffwechselkontrolle unbedingt notwendig ist.

Zu den betroffenen Patienten zählen für Professor Dr. Lutz Heinemann von der Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie (AGDT) der DDG insbesondere Kinder unter acht Jahren, die vielfach sehr empfindlich auf Insulin reagieren. Jedoch auch auch Erwachsene mit Typ 1-Diabetes mit starken Blutzuckerschwankungen wie beispielsweise Lastkraftwagenfahrer, Seemänner oder Dachdecker, die sich und andere durch eine Ohnmacht gefährden würden.

Der Antrag kann unter http://www.diabetesde.org/ueber_diabetes/infomaterial/#c23123 abgerufen und heruntergeladen werden.

Kommentar: Patienten mit Diabetes Typ 1 leiden häufig unter stark schwankenden Blutzuckerwerten. Diese können bei bestimmeten Berufsgruppen, wie im Artikel beschrieben zu einer hohen Gefährdung des eigenen und des Leben anderer führen. Weiterhin können solche Schwankungen erheblichen Folgekomplikationen nach sich ziehen. Mit sogenannten CGM-Systemen, welche eine kontinuierliche Glukosemessung und -überwachung ermöglichen, können diese Risiken und Folgeerkrankungen weitestgehend minimiert werden.

Leider wird den meisten Patienten die Kostenübernahme für ein solches Gerät von den Kassen bislang nicht bewilligt. Begründet wird die Ablehnung immer wieder damit, dass es sich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode handelt, die ohne positive Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht abrechnungsfähig ist. Nur in Einzelfällen auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wurden hierbei bisher Ausnahmen genehmigt. 

Den Kassen wird vorgeworfen, dass sie dadurch kurzfristige Kosteneinsparungen auf Kosten der Lebensqualität der Patienten erzielen wollen. Der G-BA hat deswegen das IQWIG mit einer Nutzenprüfung beauftragt. Es lässt vermuten, dass hierdurch dargelegt werden wird, dass nicht nur der Gesundheitszustand und die Lebensqualität der Patienten durch die Nutzung der CGM-Systeme verbessert wird, sondern auch, dass langfristig Kosten eingespart werden können, welche durch Folgeerkrankungen und Arbeitsausfälle beispielsweise entstehen können. Dennoch wird die Verordnung der kostenintensiven CGM-Geräte auch zukünftig an strenge Auflagen gebunden sein.

[ilink url=“http://www.diabetes-kids.de/artikel/diabetesverbande-fordern-gerate-zum-glukosemonitoring-in-echtzeit-standardisierter-antrag-zur-kostenubernahme-fur-cgm-systeme-veroffentlicht-3935 „]Link zur Quelle (diabetes-kids.de)[/ilink]