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Alle  Leistungserbringer sollten bei einer Insolvenz einer Krankenkasse darauf achten, dass sie nach dem Insolvenztermin nicht mehr – bzw. nur noch mit bewilligtem Kostenvoranschlag – versorgen. Bei einem Versicherten einer insolventen Krankenkasse muss die Kostenübernahme vor der Versorgung geklärt sein. Zur Sicherheit sollte sich der Versorger das Einverständnis vom Versicherten holen, dass im Falle einer fehlenden Erstattung der Krankenkasse die Rechnung privat bezahlt wird.

So sitzen jetzt Ärzte auf ihren Forderungen an die City BKK, die nach der Insolvenz im Juli 2011 noch Versicherte dieser Krankenkasse versorgt haben. Da die Insolvenz der BKK für Heilberufe möglicherweise ansteht, sollte auch hier auf eine sichere Kostenerstattung geachtet werden.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/674640/city-bkk-aerzte-laufen-ihrem-geld-hinterher.html“]Link zur Quelle (Ärztezeitung)[/ilink]