Die finanzielle Lage vieler Krankenhäuser hat sich weiter verschlechtert. Erstmals ist mit 51 Prozent mehr als die Mehrheit der Kliniken in die Verlustzone gerutscht. Nach Angaben des Krankenhaus-Barometers des Deutschen Krankenhausinstituts sei bei 60 Prozent der Fälle das Geschäftsergebnis der Kliniken schlechter gewesen als im Vorjahr. Auf der anderen Seite bewerten nur noch 13 Prozent der Einrichtungen ihre wirtschaftliche Lage als gut ein.
Mit Blick auf die Bettenanzahl sind nur die Kliniken mit einer mittleren Größe erfolgreich – hier erzielten 55 Prozent der Kliniken Gewinne (38% machten Verluste), was allerdings auch eine Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Kleine Häuser (<300 Betten, 57%) und größere Häuser (>600 Betten, 51%) schrieben mehrheitlich Verluste.
„Wenn mehr als die Hälfte der Kliniken rote Zahlen schreibt, dann liegt ein schwerer Systemfehler vor. Wir erwarten von den Koalitionsverhandlern, dass sie grundlegend verbesserte Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser zum Thema machen“, sagte Alfred Dänzer, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
Ein wesentlicher Kritikpunkt der Krankenhausvertreter ist die zunehmend geringere Investitionsmittelbereitstellung durch den Bund und die Länder. Nach Angaben der DKG wächst der Innovationsstau jährlich weiter an, da das derzeitige Fördervolumen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro deutlich unter dem jährlichen Investitionsbedarfs der Krankenhäuser von rund sechs Milliarden Euro liege. Allerdings scheint diese Kritik in der politischen Diskussion auf kein Gehör zu stoßen: Die derzeitigen Koalitionsverhandlungen haben die Investitionsproblematik bisher nicht in den Vordergrund gestellt. Weitere staatliche Zuschüsse laufen in 2014 aus.
Dennoch: In einem Musterprozess um die Krankenhausfinanzierung vieler staatlicher Kliniken haben die Richter am Landgericht Tübingen ein Urteil zugunsten der staatlichen Kliniken signalisiert: Kommunale Krankenhäuser sollen demnach auch wenn diese Verluste erwirtschaften finanziell von den Kommunen unterstützt werden, da sie ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sind. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) hatte in dem Musterverfahren den Kreis Calw (Baden-Württemberg) verklagt.
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