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Krankenhäuser und Kliniken in Deutschland werden nur zu 50 Prozent von den Bundesländern mitfinanziert. Die restlichen 50 Prozent müssen von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherern getragen werden, denn laufende Kosten für medizinische Leistungen von PatientInnen und für das Krankenhaus-Personal müssen bislang über eine zwei-Säulen Finanzierung getätigt werden. Eigentlich wären aber alle deutschen Bundesländer in der Pflicht, 100 Prozent des Investitionsbedarfes zu gewährleisten. Dies geschieht dennoch bereits seit 30 Jahren nicht mehr.  

Der GKV-Spitzenverband, die privaten Krankenversicherer (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) weisen mit Nachdruck darauf hin, dass die Bundesländer nicht nur die Hälfte der 6,5 Milliarden Euro an Investitionsbedarf leisten müssen, sondern die vollumfänglichen Investitions-Leistungen für den Erhalt, den Ausbau und in Investitionen der Krankenhauslandschaft. Dieses Geld würde demnach nicht nur der Bestandserhaltung zugutekommen, sondern auch für Maßnahmen gegen Cyberkriminalität, zum Infektions- und Brandschutz und zur Modernisierung eingesetzt werden, das geht aus einer Erklärung vom 9. April dieses Jahres hervor, nachdem die Auswertung der drei Institutionen eine Vollverpflichtung ausgemacht hat. Um Gelder gezielt zu verteilen, wird ein sogenannter „Katalog der Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2024“ ins Spiel gebracht, der von dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, kurz InEK, kalkuliert wurde: Danach ergeben individuelle Behandlungsfälle Investitionsbewertungsrelationen, das heißt, dass damit dann auch leistungsbezogene Zuordnungen des Investitionsbedarfes für einzelne Kliniken errechnet wurden. Die Bundesländer müssen aber noch über das richtige Instrument zur Kalkulation entscheiden. Noch ist die Finanzierung Ländersache, auch weil die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine verbindliche Regelung für alle Bundesländer einheitlich bisweilen nicht vorsieht.   

Quelle: krankenkassen-direkt.de