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Während Krankenhäuser Medizinische Versorgungszentren (MVZ) betreiben dürfen, ist die Arzneimittelversorgung durch die Krankenhausapotheke auf den stationären Bereich und krankenhauseigene Ambulanzen begrenzt.

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (AdkA) fordert daher in seiner Stellungnahme zur AMG-Novelle eine Änderung: Präparate zur unmittelbaren Anwendung in den MVZ – wie etwa Zytostatikazubereitungen – sollen künftig auch von Klinikapotheken geliefert werden können. Ferner soll diese Möglichkeit auch Arztpraxen im Krankenhaus – wenn der Arzt Angestellter der Klinik ist – und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativ-Versorgung eingeräumt werden.

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/klinikapotheker-wollen-mvz-beliefern?page=full#text“] Link zur Quelle (Apotheke Adhoc)[/ilink]