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Die GesundheitsministerInnen der Länder haben sich zusammen mit Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf ein neues, detailliertes Eckpunktepapier zur Krankenhausreform geeinigt.  

Demnach gilt dieses als Grundlage zum Gesetzesentwurf, um am 1. Januar 2024 mit der Umsetzung zu starten. Am 10. Juli 2023 wurde danach vereinbart, dass Klinikschließungen vermieden werden sollen und eine hochwertige PatientInnen-Versorgung Qualität garantieren soll.  

Am 1. Januar 2024 tritt das geplante Gesetz in Kraft, das das jetzige Fallpauschalensystem zu Gunsten von Vorhaltepauschalen ablösen wird. Auch wenn keine oder wenige Leistungen angeboten oder angenommen werden, gibt es dennoch Geld als Existenzgarantie, vor allem für kleine Krankenhäuser. Man spricht von 60 Prozent der Vorhaltepauschalen. Das soll zur Minderung des wirtschaftlichen Drucks beitragen, aber auch zur Klinik-Entbürokratisierung.  

Trotzdem soll die Qualität der medizinischen Versorgung nicht leiden, weil Kliniken mit bestimmten Qualitätskriterien belegt werden und nur nötige Eingriffe durchgeführt werden dürfen. Fallzahlen interessieren in Zukunft nicht mehr, sodass Qualität statt Quantität zählt.  

Außerdem sollen Krankenhäuser für PatientInnen transparenter werden, das heißt, dass man erkennen muss, welche Einrichtung welche Leistungen und mit welcher Qualität anbietet.  

In diesem Sommer wird das Eckpunktepapier aufgestellt, das dann als Gesetzentwurf parlamentarisch erarbeitet und ständig neu bewertet wird.  

Quelle: bundegesundheitsministerium.de