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Der Bundestag hat das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz verabschiedet und kam damit der lang geforderten Reform zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) nach. Im Kern des Gesetzes steht der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen. Dazu sollen neue Rechen- und Ausgleichskomponenten eingeführt werden, sodass beispielsweise Kostenunterschiede bei der Versorgung je nach Region abgefedert werden. Eine weitere Neuerung sieht vor, dass die Zuteilung des Morbi-RSA nicht wie bisher 80 Krankheiten, sondern 300 berücksichtigt. Ferner soll es einen Hochrisikopool geben, mit dem sehr hohe Behandlungskosten einzelner Versicherter gedeckt werden können. Die Erwerbminderungsrente wird jedoch nicht mehr in die Rechnung einbezogen. Anders als vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird auch der GKV-Verwaltungsrat vorläufig nicht verkleinert. Ebenso wird es, zum Bedauern des parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Gebhart, keine Öffnung der regionalen AOKen geben. Das Vorhaben des BMG scheiterte am Widerstand der SPD und den Gesundheitsministern der Länder.
Neben dem Gesetz werden auch Regelungen eingeführt, die Großhändler und Hersteller in die Meldepflicht bei Lieferengpässen nehmen. In diesem Zuge erhält das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitere Befugnisse, wie zum Beispiel die Forderung nach Vorräten einzelner Medikamente und die Gründung eines Beirates.
Die Krankenkassen bewerten das Gesetz und die angestoßenen Reformen insgesamt positiv. Ausnahme ist die AOK, die die Einführung der Regionalkomponente im Hinblick auf die Überversorgung in bestimmten Ballungszentren kritisiert. Thomas Gebhart bezeichnet die gesetzlich Versicherten als „Gewinner“ der Reform. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer-Ersatzkasse, beurteilt das neue Gesetz als „wegweisende Reform“. Die Opposition aus Grünen und der FDP bemängeln, dass das Gesetz keine Präventionsanreize setze. Ebenso sei die für 2023 geplante Evaluation des Morbi-RSA bezüglich der Regionalquote zu spät angesetzt. 

Quelle: Ärzteblatt