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Der AOK-Bundesverband mit dem Vorsitzenden Martin Litsch an der Spitze wünscht eine Änderung des digitalen E-Rezeptverordnungssystems der gematik anstelle des geschlossenen isolierten Konzeptes, da das E-Rezept ein wichtiger digitaler Baustein für alle Akteure im Gesundheitswesen ist.  

Krankenkassen müssten demnach zum verpflichtenden Start am 1. Januar 2022 als zentraler Ort für digitale Verordnungen miteinbezogen werden, da derzeit nur Versicherte mit bestimmten Smartphone-Funktionen und elektronischer Gesundheitskarte (eGK) auf die gematik-App zugreifen könnten. Mit der flächendeckenden Anwendung im vierten Quartal 2021 müsste es jedoch möglich sein, dass nicht nur Nutzer der Smartphone-Apps elektronische Verordnungen übertragen könnten, sondern auch die Integration in Kassen-Apps sinnvoll ist.  

Die Rechtverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sieht jedoch vor, dass Schnittstellen vor dem bundesweiten Start der digitalen Verordnungen statt Papierrezepte mit der E-Rezept-App der gematik vernetzt werden müssten, damit die Telematikinfrastruktur (TI) weiter ausgebaut werden kann. Allerdings kritisiert Litsch auch, dass erst 2.000 AOK-versicherte Personen einen PIN angefordert hätten, damit sie die gematik-App nutzen und e-Rezepte auf Apotheken ihrer Wahl übertragen können. Der Gesetzgeber wünscht eine alternative Technologie seitens der Kassen, damit die entsprechende Schnittstelle etabliert werden kann.  

Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de