Seit Anfang des Jahres schafft das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstruktur den gesetzlichen Krankenkassen größere Spielräume bei der Erstattung von OTC-Produkten.
Allerdings müssen die Krankenkassen zunächst ihre Satzungen ändern, um eine Erstattung grundsätzlich überhaupt zu ermöglichen. Der Patient kann bei seiner Krankenkasse anfragen, ob dies schon geschehen ist und in welcher Höhe eine Beteiligung an den Kosten möglich ist. Im nächsten Schritt ist dann die Vorlage eines Privat- oder „Grünen“ Rezepts in der Apotheke Voraussetzung für die Erstattung. Der Versicherte muss in der Apotheke in Vorleistung treten, anschließend reicht er das Rezept zusammen mit der Apothekenquittung bei seiner Krankenkasse ein.
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