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Seit Anfang des Jahres schafft das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstruktur den gesetzlichen Krankenkassen größere Spielräume bei der Erstattung von OTC-Produkten.

Allerdings müssen die Krankenkassen zunächst ihre Satzungen ändern, um eine Erstattung grundsätzlich überhaupt zu ermöglichen. Der Patient kann bei seiner Krankenkasse anfragen, ob dies schon geschehen ist und in welcher Höhe eine Beteiligung an den Kosten möglich ist. Im nächsten Schritt ist dann die Vorlage eines Privat- oder „Grünen“ Rezepts in der Apotheke Voraussetzung für die Erstattung. Der Versicherte muss in der Apotheke in Vorleistung treten, anschließend reicht er das Rezept zusammen mit der Apothekenquittung bei seiner Krankenkasse ein.

Kommentar:  Für die Krankenkassen birgt die neue Erstattungsmöglichkeit ein Dilemma. Wenn sie Kosten sparen will, verweigert sie sich der OTC-Erstattung, im Wettbewerb um die Versicherten bringt eine OTC-Erstattung allerdings einen Vorteil. Die TK hat schon eine  Kostenübernahme für pflanzliche Arzneimittel und Homöopathika angekündigt. Die offene Frage ist, ob ein Sog entstehen wird, dem sich die anderen gesetzlichen Krankenkassen nicht entziehen können. Bei der jetzigen guten Wirtschaftslage wird dies kein Problem sein, aber sollten die Einkünfte der Krankenkassen in Zukunft sinken, bleiben die Kassen auf dem Kostenblock sitzen und müssen Zusatzbeiträge erheben.

[ilink url=“http://www.pharma-relations.de/news/prospan-r-auf-rezept-erstattung-rezeptfreier-arzneimittel-durch-die-krankenkasse“]Link zur Quelle (Pharma Relations)[/ilink]