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Professor Jürgen Wasem, Politikberater und Wissenschaftler des Bereichs Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen, kritisiert die Rahmenvereinbarung zu den Vergütungsbeträgen, die Mitte April von der zuständigen Schiedsstelle für sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) getroffen wurde. Die Preisbildung nach Wert (Value-Based-Pricing), also die Kosten-Ergebnis-Relation, wird von dem Wirtschaftswissenschaftler angezweifelt, weil die Nutzenmessung bei den neu eingeführten DiGA schwierig zu bewerten sei.  

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM, prüfe bislang in Bewertungsverfahren nur die positiven Versorgungseffekte dieser „Apps auf Rezept“. Laut Wasem müsse der GKV-Spitzenverband jedoch eine Nutzenbewertung wie bei Arzneimitteln, die auch auf Zusatznutzen einer Vergleichstherapie beruhen, einführen, damit das richtige Resultat zu einem vernünftigen Preis herauskomme. Wasem erklärt weiter, dass die Datenbasis zum jetzigen Zeitpunkt zu dünn und uneinheitlich sei.  

Auch andere Experten sind dieser Meinung, wie Ada Health-Fachfrau Anisa Idris. Ada Health ist ein bekannter Hersteller der DiGA. Die derzeitigen Vergütungsmodelle seien laut Idris nicht innovativ genug, weil Erhebung und Qualität der Daten immer noch herausfordernd seien.  

Die Leiterin der Barmer Digitalabteilung, Regina Vetters, schlägt ein nutzungsabhängiges Vergütungskonzept vor, weil die Nutzung und die Patientenbindung zwei wichtige Kriterien für den durchschlagenden Erfolg der eingeführten DiGA seien. Digitale Gesundheitsanwendungen, die den Digitalisierungsansprüchen nicht genügen, dürften somit auch nicht in das Verzeichnis der „Apps auf Rezept“ aufgenommen werden.   

Quelle: www.aerzteblatt.de