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Von der Fraktion „Die Linken“ im Bundestag kommt viel Kritik nach Anfrage, wieviel Erstanträge auf Pflegeleistungen in Deutschland durch die Pflegekassen abgelehnt wurden. Demnach waren 2019 in 16 Prozent der Fälle Leistungen nicht bewilligt worden. 1,21 Millionen Anträge wurden eingereicht. 2018 zeigte sich nach Angaben der Bundesregierung in etwa dasselbe Bild. Von 1,22 Millionen eingereichten Erstanträgen wurden auch 15,2 Prozent abgelehnt, also in etwa jede sechste Pflegeleistung. Für 2020 liegen dem Bundesgesundheitsministerium noch keine Zahlen und damit keine Ablehnungsquote vor. 2019 wehrten sich Pflegebedürftige und/oder deren Angehörige allerdings in 142.000 Fälle gegen Ablehnungen durch die Pflegekassen mit einem sogenannten Widerspruchsgutachten. Gut einem Viertel aller Ablehnungen wurde damit widersprochen. 26,8 Prozent davon wiederum hatten Erfolg und konnten ihre Pflegeleistungen nach Pflegebegutachtung durchbringen. 2018 lag die Erfolgsquote bei 137.000 Widersprüchen sogar mit 28,3 Prozent etwas höher. Sabine Zimmerman, Sozialexpertin der Linken und Vorsitzende des Familienausschusses des Bundestages, erklärte erst kürzlich, dass sie den Pflegekassen vorwirft, durch Ablehnungen Kosten zu sparen. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige sind in vielen Fällen die Ablehnungen nicht zu verstehen, weil die Betroffenen dann ohne Pflegeleistung dastehen und weil damit auch immense Folgekosten verursacht werden. Oft würden dann aufgrund fehlender Leistungen aus leichten Pflegefällen schwere, kritisierte die Politikerin. Sozial ungerecht sei zudem, dass viele Menschen oft über Jahrzehnte in die Pflegekasse eingezahlt hätten und am Ende keine Leistungen erhalten würden, wenn sie dringend gebraucht würden. 

Quelle: Ärzteblatt