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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben und deshalb plant er für das erste Halbjahr des nächsten Jahres ein umfangreiches Digitalgesetz, welches die Schwerpunkte „Digitalisierung des Gesundheitssystems“ und „Reform der Krankenhausstrukturen“ beinhaltet.  

Deutschland hinkt nämlich hinterher, auch weil die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung als schlecht bewertet wird. Corona hat allerdings gezeigt, dass Menschen in Deutschland mehr Digitalisierung wünschen. Eine Befragung des Digitalverbandes Bitkom hat außerdem ergeben, dass 1.144 TeilnehmerInnen beispielsweise Telemedizin wünschen. Gerade die 16- bis 29-Jährigen haben mit 25 Prozent schon einmal telemedizinische Erfahrungen gemacht.  

Lauterbach hält aber die Gesamtstrategie hierzulande für alles entscheidend, deshalb setzt er sich für eine Weichenstellung über eine entsprechende Digitalstrategie seines Bundesministeriums ein.  

Das größte Hindernis hierbei ist allerdings der Datenschutz, der immer noch mit dem Patientenschutz kollidiert. Lauterbach ist klar für ein Mitspracherecht der PatientInnen, denn auf diese Weise wären beispielsweise kliniktaugliche Methoden zur Bestimmung von Wechselwirkungen zu Arzneimitteln möglich, die heutzutage aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt werden. Das geplante Digitalgesetz wird Neuregelungen bezüglich des Daten–/Patientenschutzes beinhalten.  

Bundesärztekammer-Präsident Klaus Rheinhardt glaubt zudem, dass Ärztinnen und Ärzte die digitalen Errungenschaften ausgebremst haben, weil sie zu skeptisch waren. Diese Einstellung hat sich wohl aber gewandelt, was im Hinblick auf das E-Rezept und die Opt-out-Variante der ePA von Vorteil ist. Der Grad der Digitalisierung ist aber laut Rheinhardt immer noch viel zu gering. 1,5 Millionen ärztliche Verordnungen täglich zeigen, dass keine stabile digitale Variante in Sicht ist, erklärt er. Eine gut funktionierende E-Akte mit integrativen interdisziplinären Funktionen ist ebenfalls nicht vorhanden.  

Der Präsident der Bundesärztekammer möchte zudem die Entwicklung und Testung von digitalen Systemen und Anwendungen vorantreiben, einen Tester-Kreis bilden und dann alles in die Fläche bringen. Außerdem soll der Patientennutzen in der ärztlichen Praxis auf Tauglichkeit geprüft werden. 

Quelle: aerzteblatt.de