Seite wählen

Eine aktuelle Studie des IGES-Instituts zeigt, dass die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen ihrer Versicherten sehr unterschiedlich bewilligen. Die Studie wurde durch den Patientenbeauftragten der Bundesregierung in Auftrag gegeben. Aus diesem Grund ruft der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) Patienten auf, gegen abgelehnte Leistungsbewilligungen innerhalb von 30 Tagen Einspruch einzulegen. Gemeint sind hier vor allem Patienten mit chronischen Wunden, die für eine bestmögliche Versorgung kämpfen sollen. Die Wundversorgung sollte dem aktuellem Stand der Technik entsprechen. Einem Viertel aller abgelehnten Leistungsbewilligungen wird schon heute durch Versicherte widersprochen und über 50 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich, teilt der BVMed mit.

Quelle: Ärztezeitung