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Das Gesundheitswesen ist ein Spannungsfeld zwischen dem Anspruch, Bürger qualitativ hochwertig medizinisch zu versorgen und den Bestrebungen, die Kosten für diese Versorgung unter Kontrolle zu halten. Der Gesetzgeber ist bestrebt, die Balance zwischen diesen beiden Polen herzustellen bzw. zu erhalten. Dies gelingt jedoch nicht immer, das beklagen unter anderem Apothekeninhaber. Besonders die Gesetzgebung der vergangenen Jahre habe dazu geführt, dass Umsätze und Gewinne eingebrochen sind und viele Apotheken seither finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen. So sinken seit Jahren die durchschnittlichen Inhaber-Verfügungsbeträge, welche vergleichbar mit dem Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers sind, auf eine Größe von ca. 34.000 Euro. So niedrig war dieser Wert zuletzt im Jahr 2003 und ist somit 8.300 Euro niedriger als der Spitzenwert im Jahr 2008 (42.300 €). Grund dafür sind die seit dem Jahr 2000 sinkenden Rohertragsmargen in Apotheken. Diese sinken wiederum, da die Gesamtkosten über alle Produktgruppen hinweg um rund 20 Prozent gestiegen sind.

Nach dem Höchststand im Jahr 2008 mit knapp über 21.600 Apotheken ist deren Anzahl seither kontinuierlich gesunken und lag im Jahr 2012 bei rund 20.900. Im Jahr 2015 könnte die Anzahl der Apotheken erstmals wieder unter 20.000 fallen. Zu einem nicht unerheblichen Anteil dafür wird das AMNOG verantwortlich gemacht, da dies dazu führte, dass sich die Ertragslage von Apotheken verschlechterte. Hinzu kommt, dass viele Apothekenleiter keinen adäquaten Nachfolger finden.

Teilweise sollte die Gesetzgebung aber auch den Bestand und die Entwicklung der Apothekenlandschaft stützen. Besonders der FDP wurde noch zu Regierungszeiten nachgesagt, Klientelpolitik zu betreiben und die Apotheker durch zu große Konkurrenz aus dem Versandhandels- und Handelskettenbereich zu schützen. Dies spiegelt sich z.B. in der maximalen Begrenzung der Apothekenfilialen oder in dem Verbot von Boni-Zahlungen durch Versandapotheken wieder.

Anbei ein Überblick über die wichtigsten Gesetze, die sich auf die aktuelle Situation der Apotheken auswirkten:

2002 Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG)

-Einführung der aut-idem-Regelung in die GKV

-Erhöhung des Apothekenrabatts von fünf auf sechs Prozent

-Bewertung des therapeutischen Nutzens von Medikamenten im Verhältnis zum Abgabepreis

2010 Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG)

Ziel ist es, den rasanten Anstieg der Arzneimittelausgaben einzudämmen. Das Gesetz soll eine Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Medikamenten schaffen. Zukünftig bestimmt der Zusatznutzen den Preis neuer Medikamente. Das Gesetz hat einen Marktbereinigungsprozess ausgelöst und traf insbesondere kleine Einzelapotheken hart. Der Apothekenabschlag wurde von 1,75 auf 1,85 Euro erhöht.

2012 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)

Das Gesetz wurde mit Wirkung Juni 2012 geändert. Seither muss jede Apotheke ein Qualitätsmanagement betreiben. Pharmazeuten, die gleichzeitig einen Großhandelsbetrieb führen, dürfen diesen nicht mehr in den Räumen der Offizin betreiben. Außerdem darf in der Raumeinheit nicht mehr hergestellt oder verblistert werden. Parenteralia müssen in separaten Räumen angefertigt werden. Für die Herstellung von Arzneimitteln muss ein eigener Arbeitsplatz eingerichtet werden. Kunden muss bei der Medikamentenabgabe aktiv eine Beratung angeboten werden.

2013 Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (ANSG)

Das Gesetz sieht einen Aufschlag von 16 Cent auf den Fixzuschlag zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes vor. Das Geld soll insbesondere ländlichen Apotheken zugute kommen, die mehr Notdienste bei niedrigeren Umsätzen leisten müssen als Apotheken in städtischen Ballungsgebieten.

Doch neben den reinen gesetzlichen Bestimmungen, welche die Apothekenlandschaft negativ beeinflussten, führen auch andere Aspekte wie allgemeine Kostensteigerung und auch der höhere medizinische Anspruch an Apotheken zu einer erhöhten finanziellen Belastung. So steigt seit Jahren die durchschnittliche Qualifizierung von Apothekenpersonal immer weiter an. Auch der Zeitaufwand für den einzelnen Patient ist immer weiter gestiegen, da sich die Beratungsdienstleistung teilweise weg vom Arzt  – hin zum Apotheker verlagert hat.