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Seit einigen Tagen wird in den Medien das Thema einer möglichen Beitragsrückerstattung der gesetzlichen Krankenkassen diskutiert. Aufgrund hoher Überschüsse in den Jahren 2010 und 2011 fordern verschiedene Politiker die Krankenkassen auf, diese Überschüsse zu einem bestimmten Prozentsatz an die Versicherten auszuzahlen. Die Verantwortlichen der Krankenkassen beziehen eine Gegenposition, da sie diese Gelder als Rücklage für schlechtere Zeiten bzw. als Mittel für eine Verbesserung der Versorgungssituation nutzen wollen. In jedem Fall möchten die Krankenkassenvorstände in Eigenregie über diese Gelder entscheiden.

Der Finanzminister droht für den Fall, dass es keine Rückerstattung gibt, eine Kürzung des Steuerzuschusses für den Gesundheitsfonds an. Zusätzlich zu dieser Diskussion fordern einige Kassenvorstände auch eine autonome Beitragspolitik. Jede Krankenkasse soll die Höhe der Beiträge selbst festlegen können. Angeregt durch die Aussagen der Politik fordern nun diverse Leistungserbringerarten eine Rückerstattung von Beiträgen. Die KU (Krankenhaus-Umschau) meldet am 20.02.2012, Kassenüberschüsse sollten zurück an die Krankenhäuser überwiesen werden, da diese am meisten gespart hätten.

Da auch für die folgenden Monate von einer positiven Konjunkturentwicklung ausgegangen werden kann, wird uns die Frage „Was soll mit dem Geld gemacht werden?“ weiter beschäftigen.

Was bedeutet das für die Leistungserbringer? Es mehren sich die Stimmen aus dem Kreis der Krankenkassen, dass mit den Überschüssen die Versorgungsqualität gesteigert werden solle. Dies wäre eine Chance für die Leistungserbringer in einer neuen Vertrags- und Preisrunde Qualitätselemente in die Verträge hinein zu verhandeln. Damit könne der permanente Preisverfall gestoppt und neue Elemente zur Preisstabilisierung gefunden werden. Die Leistungserbringer sind damit aufgefordert, zunächst intern diese „möglichen Elemente“ zu definieren und preislich festzulegen. In jedem Fall sollten sie sich auf die Eventualität einer alternativen Vertragsverhandlung vorbereiten, ja vielleicht sogar einen eigenen Vorstoß wagen. Eine Investition in die Versorgungsqualität wäre eine neue Vertragskultur bei den gesetzlichen Krankenkassen. Die Vorbereitung der verantwortlichen Vertrags- und Kassenmanagern bei den Leistungserbringern sollte direkt beginnen. Hierbei stellen sich vor allem folgende Fragen: Was könnten allgemeine und spezielle Elemente ((je Produktgruppe) zur Verbesserung der Versorgungsqualität eines neuen Vertrags sein? Welche Krankenkassen eignen sich für einen „Qualitäts“-Vorstoß?