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Der Aufbau einer optimalen Telematikinfrastruktur setzt voraus, dass möglichst schnell medizinische Anwendungen wie etwa der elektronische Arztbrief oder Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Nur so wäre eine optimale und sinnvolle Unterstützung der Ärzte bei Ihrer Arbeit gewährleistet.

Die Delegierten des diesjährigen Deutschen Ärztetages sprachen in diesem Zusammenhang klare Worte. Wenn so eine Infrastruktur geschaffen wird, müsse diese einen konkreten Beitrag zur Versorgung der Patienten bieten können. Die Übertragung des Online-Versicherungsstammdatenmanagements sei originäre Aufgabe der Krankenkassen und dürfe nicht an die Ärzteschaft delegiert werden, anderenfalls drohe ein übermäßiges Bürokratieaufkommen. Derzeit werden noch Sicherheitslücken bei der Gesundheitskarte beanstandet: Bei etwa 60 Mio. Karten sei nicht sicher, ob Person, Foto und die dazu gespeicherten Daten tatsächlich übereinstimmen. Eine zusätzliche Ausweiskontrolle kann in diesem Zusammenhang keine dauerhafte Lösung sein, so die Kritiker.

Dr. Franz-Joseph Bartmann, der Vorsitzende des Telematikausschusses der BÄK, setzte sich insoweit für die Ärzteschaft ein und lobte deren Engagement, sich mit dem Einsatz der Gesundheitskarte in Testläufen kritisch auseinanderzusetzen. Gleichzeitig warnte er davor, sich jetzt ausschließlich auf die Gematik zu konzentrieren, da es bereits jetzt zahlreiche Apps gäbe, die Ärzten Vitaldaten zur Verfügung stellen. Er rät, erst einmal abzuwarten, welche Fragen sich im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Apps ergeben. Diese können möglicherweise Aufschluss über Ansprüche geben, denen die Gesundheitskarte gerecht werden muss, um sich langfristig durchzusetzen.

In ihrer Pressemitteilung konkretisierte die BÄK weiter: zwar sind die Vorteile der modernen Kommunikationswege evident; sofern aber dadurch neue ärztliche Leistungen entstehen, wie zum Beispiel das Anlegen eines Notfalldatensatzes, müssen diese auch zusätzlich und extrabudgetär vergütet werden. Überdies müsse die Telematik die ärztliche Schweigepflicht wahren können – hier sei an unvermeidbare Risiken im Internet zu denken.

Dagegen sprach sich das Ärzteparlament entschieden gegen die geplanten Gematik-Zusatztests für die Einführung einer zentralen Online-Medikationsdatei und die Speicherung von Patientendiagnosen aus. Die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung sei ausschließlich ärztliche Aufgabe.

Grundsätzlich wurde jedoch die Telemedizin begrüßt und man sieht in ihr auch viel Potenzial. Sie soll als wertvolle Ergänzung der herkömmlichen Behandlung dienen, diese aber nicht ersetzen.

Die Telemedizin wird in der Zukunft bei der modernen Behandlung von Patienten nicht mehr wegzudenken sein. Aktuell ist sie zudem als neuer Wirtschaftszweig entdeckt worden und hat kein geringeres Unternehmen als die Deutsche Telekom veranlasst, einen neuen Unternehmenszweig zu gründen und sich auf diese Weise maßgeblich an der Einführung und Umsetzung der Telemedizin, wie etwa durch die neue Gesundheitskarte zu beteiligen. Die Deutsche Telekom Healthcare & Security Solutions GmbH (DTHS) führt derzeit Feldtests in Sachsen und Bayern zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte durch, wir berichteten im vergangenen Monat. was das betrifft, bleiben also nun die Ergebnisse des testweisen Einsatzes der Karte abzuwarten. Sicherlich wäre auch gut daran getan, den Bürger, der wieder einen ganz erheblichen Teil seiner vertraulichen Daten preisgeben muss, miteinzubeziehen und in Sachen Sicherheit und  Nutzen keine Kompromisse einzugehen.

Insgesamt handelt es sich wohl um ein Thema, das durchaus noch einige Zeit aktuell bleiben wird.