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AOK-Bundesvorstandsmitglied Uwe Deh hat im Rahmen der KBV-Versorgungsmesse eine stärkere Ausrichtung der ambulanten Versorgung an die Ergebnisqualität gefordert. Es zähle, wie im täglichen Leben Qualität erbracht werde und wie die Rückmeldungen dazu organisiert werden. Deh kritisierte, dass bislang weder über Kollektivverträge noch über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eine funktionierende Qualitätssteuerung möglich sei. Auch fehle ein System, in dem Ärzte über die Qualität, die sie erbringen, berichten können.

KBV-Chef Dr. Andreas Köhler widersprach dem bei der Podiumsdiskussion zum Thema Versorgungsinnovationen in Berlin: 60 Prozent der Leistungen in der GKV gehörten bereits zur Qualitätssicherung, erklärte er und  hob die hohe Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung in Deutschland hervor: Sowohl der Zugang der Versicherten zu medizinischen Leistungen als auch die Inhalte des Leistungskataloges seien im internationalen Vergleich sehr gut.

Scharfe Kritik kommt Bundesvorsitzenden des Verbandes der niedergelassenen Ärzte, Dr. Dirk Heinrich, der dem AOK-Vorstand eine „merkwürdige Doppelzüngigkeit“ attestiert. Heinrich führt dabei an, dass die AOK zwar mehr Qualität fordere, aber zugleich einen Vertrag zur Hörgeräteversorgung allein durch Hörgeräteakustiker (unter Umgehung der HNO-Ärzte) und im Widerspruch zu den Qualitätssicherungs-Richtlinien abschließt, um höhere Festbeträge zu verhindern. Außerdem könne das AOK-System aus Sicht von Heinrich mit seiner Marktmacht als gutes Beispiel vorangehen anstatt den mahnenden Zeigefinger zu heben. Daher schlug der Verbandschef vor, dass sich die Ortskassen als Schrittmacher bei qualitätsbezogenen Innovationen, wie beispielsweise bei der Förderung von Qualitäts-Ärztenetzen, erweisen könnten.

Die Diskussionsteilnehmer begrüßten ferner Selektivverträge als wettbewerbliches Element im ärztlichen Versorgungssystem. Notwendig sei nach Deh hierbei weiterhin ein Wettbewerb zwischen Kollektiv- und Selektivvertrag. Innovationen und Wettbewerb fänden heute vor allem im Selektivvertrag statt, sagte Köhler. Die Kassen schafften es allerdings nicht, Versorgungsverbesserungen in den Kollektivvertrag zu überführen und flächendeckend umzusetzen. Als Beispiel nannte er die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die nach wie vor lediglich als Insellösung, aber nicht flächendeckend zur Verfügung stünde.

Das selektivvertragliche System ist darüber definiert, dass Leistungserbringer miteinander um Verträge mit den Krankenkassen konkurrieren können und sollen. Jenseits der kollektiven Vereinbarungen werden die angebotenen Leistungen über den Preis oder die Qualität neu definiert. Grundsätzlich können Krankenkassen im Rahmen der Selektivverträge entweder ihre Ausgaben mit dem Fokus auf die Beitragsentwicklung niedrig halten (Preiswettbewerb) oder anstreben, über eine verbesserte Versorgung die gesundheitlichen Outcomes der Versicherten zu erhöhen (Qualitätswettbewerb). In Zeiten beachtlicher Finanzreserven in der GKV könnte nun tatsächlich der Fokus einiger Kassen auf dem Qualitätswettbewerb liegen. Bei der Etablierung neuer Vertragsmodelle ist daher Eile geboten, solange diese Denke bei der GKV in Mode ist.