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Krankheit, Unfälle sowie Behinderungen können einen Menschen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit hindern und letztendlich dazu führen, dass die Betroffenen für den Rest ihres Lebens auf Sozialhilfe angewiesen sind. Hier kommt das Konzept der Rehabilitation ins Spiel: Sie soll  Menschen nach Krankheit oder bei Behinderung wieder die Teilhabe am Erwerbsleben ermöglichen, den vorzeitigen Bezug von Sozialleistungen vermeiden und Pflegebedürftigkeit verhindern. Dass Rehabilitation diesem Anspruch gerecht wird, zeigt der kürzlich veröffentlichte Projektbericht des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI).

Auch bei der Reha gilt: Ambulant vor stationär

Rehabilitation hat demnach positive Effekte sowohl auf Funktionsstörungen als auch die Erwerbstätigkeit. Mit der Absolvierung einer Reha-Maßnahme steigen die Chancen, nach Krankheit, Unfall oder bei vorliegender Behinderung eine Erwerbstätigkeit neu aufzunehmen oder ins Berufsleben zurückzukehren, auch der körperliche Zustand kann verbessert oder wiederhergestellt werden. Das RWI wertete dafür im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Routinedaten von mehr als 40.000 Rehabilitanden im Alter zwischen 17 und 65 Jahren aus und verglich sie mit einer Vergleichsgruppe aus rund 4.600 Personen, deren Reha-Antrag abgelehnt worden war.

Insgesamt erhöht eine Reha laut Vorher-Nachher-Vergleich die Wahrscheinlichkeit, wieder berufstätig zu werden, um etwa fünf bis sechs Prozentpunkte. Die Evaluationsmethode ist statistisch allerdings kaum valide. Zur Erhöhung der statistischen Validität wurden daher auch Vergleichsgruppenanalysen sowie das Propensity Score Matching durchgeführt. Laut diesen Methoden erhöhte sich die Wahrscheinlichkeit nach einer Reha im Schnitt um drei bis acht Prozentpunkte. Lag einen Monat vor der Reha-Maßnahme keine Erwerbstätigkeit vor, stieg die Wahrscheinlichkeit der Erwerbstätigkeit nach der Reha sogar auf zehn bis elf Prozent. Eine vorherige Erwerbstätigkeit senkte die Prognose dagegen um zwei bis drei Prozentpunkte.

Hohe Ausgaben, die sich lohnen

Obwohl die Vergleichbarkeit zwischen den beiden untersuchten Gruppen eingeschränkt ist, zeigte sich der positive Einfluss von Reha-Maßnahmen. Dabei konnte allerdings kein signifikanter Unterschied zwischen einer ambulanten und einer stationären Rehabilitation festgestellt werden. Dies bestätigte die DRV in ihrer bisherigen Strategie. In einem Statement zum Bericht heißt es daher: „In geeigneten Fällen gilt es also auch künftig, ambulante Rehabilitationsmaßnahmen anzubieten.“ Stationäre Maßnahmen werden aber nicht von der Bildfläche verschwinden. Sie kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn die Schwere der Erkrankung oder fehlende Versorgungsmöglichkeiten (beispielsweise in ländlichen Regionen) gegen eine ambulante Maßnahme sprechen.

Egal ob ambulant oder stationär. bei beiden Formen werden medizinische, soziale, berufliche, pädagogische und technische Maßnahmen eingesetzt. Im Jahr 2013 gab die Rentenversicherung nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) knapp 1,2 Mrd. Euro für diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus. Weitere Mittel wurden von Unfallversicherungen, der Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter sowie über die Sozialhilfe zur Verfügung gestellt.

Die hohen Kosten, die Rehabilitationsmaßnahmen verursachen, sind gut investiert: Die Empfänger der Leistungen können (wieder) aktiv am Erwerbsleben teilhaben und bestenfalls finanziell auf eigenen Füßen stehen. Dies spart im Sozialsystem Deutschlands nicht nur immense Ausgaben, sondern wirkt sich darüber hinaus auch positiv auf das Selbstbild der Betroffenen aus.