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Die Versorgung von Patienten in deutschen Homecare-Markt wird zunehmend durch spezialisierte Leistungserbringer vorgenommen. Daher ist es logisch, dass nicht nur einzelne Produktversorgungen per Vertrag geregelt werden, sondern ganze Segmente. Die Techniker Krankenkasse hat einen Beitrittsvertrag für Homecare abgeschlossen. Dieser regelt die Versorgung in den Produktbereichen enterale und parenterale Ernährung, Stoma und ableitende Inkontinenz. Ein guter Ansatz, sicherlich aber ein wenig zu kurz gesprungen.

Aus unserer Sicht ist es für die Krankenkasse und für den Leistungserbringer grundsätzlich effizienter, einen solchen Vertrag zu schließen. Die administrativen Kosten je Versorgungsfall dürften sich stark reduzieren, sollte der Patienten mehrere Produkte aus diesem Vertrag benötigen. Leider wird es nur wenige Patienten geben, die eine künstliche Nahrung benötigen, einen Stoma haben und eine Versorgung per ableitender Inkontinenz benötigen. Eine Kombination aus – zum Beispiel – aufsaugender Inkontinenz und Pflegebett inklusive Matratze wird deutlich häufiger vorkommen. Hier stellt sich dann aber das Problem der Verbrauchs- und Gebrauchsgüter innerhalb einer Versorgung.

Der Versuch oder der Trend, mehrere Produkt- und Versorgungsthemen in einem Vertrag zu bündeln, ist der richtige Weg. Damit werden sich zum Wohle des Patienten Themen-Experten durchsetzen; Homecare ist hierbei ein Vorreiter. Die administrativen Kosten für die Umsetzung der Verträge sollten niedriger sein als die Summe der Kosten der Einzelverträge. Leistungserbringer im Homecaremarkt können damit ihre Position gegenüber Herstellern verbessern.

Vor dem diskutierten Hintergrund stellen sich insbesondere folgende Fragen: Gibt es bereits Erfahrungsberichte mit diesen Vertragstypen? Haben andere Krankenkassen auch diese Absicht? Sind diese Verträge auch preislich attraktiv oder gibt es dabei pauschale Kürzungen?