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Fast genau ein halbes Jahr nach Inkrafttreten nimmt der Innovationsfonds nun Fahrt auf. Der Fonds-eigene Innovationsausschuss trat am 18. Januar in Form des Expertenbeirats erstmals zusammen. Ab sofort kann der Beirat den Innovationsausschuss beratend unterstützen.

Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und Vorsitzender des Innovationsausschusses, will keine Zeit verschwenden: „Mit Unterstützung der heute berufenen Experten sind wir nun in der Lage, die Beratungen der Förderbekanntmachungen umgehend aufzunehmen und hier zügig zu Ergebnissen zu kommen.“

Empfehlungen des Expertenbeirats haben Gewicht

Als Vorsitzender des Beirats wurde Prof. Dr. Holger Pfaff, als stellvertretende Vorsitzende Dr. Marie-Luise Dierks gewählt. Weitere Mitglieder sind Prof. Dr. Norbert Klusen, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), Prof. Dr. Norbert Donner-Banzhoff, Mitglied der Abteilung für Allgemeinmedizin, Präventive und Rehabilitative Medizin im Medizinischen Zentrum für Methodenwissenschaften und Gesundheitsforschung an der Philipps-Universität Marburg sowie der Geschäftsführer verschiedener Kliniken, Dr. Michael Massaneck.

Insgesamt besteht der Beirat aus zehn Mitgliedern, inklusive den Vorsitzenden. Dem Innovationsausschuss selbst gehören ebenfalls zehn Mitglieder an, die alle stimmberechtigt sind, darunter drei Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes, jeweils ein Mitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Hinzu kommen der unparteiische Vorsitzende des G-BA Hecken, zwei Mitglieder des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Der Einfluss des Expertenbeirats auf den Innovationssausschuss ist hoch: Entwürfe zu Förderbekanntmachungen werden dem Expertenbeirat zugeleitet. Dessen Empfehlungen müssen vom Innovationsausschuss mit einbezogen werden. Abweichungen müssen schriftlich begründet werden.

Wie unabhängig ist der Innovationsfonds?

Die Ziele des Innovationsfonds sind hoch gesteckt, die Aufgabe von Ausschuss und Beirat ist daher keine leichte. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) fordert von allen Beteiligten eine Fokussierung auf eine nachhaltige Verbesserung der medizinischen Versorgung: „Nur durch eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen und Berufsgruppen kann aus einzelnen Spitzenleistungen eine überzeugende Mannschaftsleistung werden.

Deshalb wollen wir mit neuen sektorübergreifenden Versorgungsformen Brücken zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen bauen. Damit stärken wir die Fähigkeit unseres Gesundheitswesens, den umfassenden Behandlungsbedürfnissen gerade älterer, chronisch- und mehrfachkranker Patienten gerecht zu werden. Denn diese gute Behandlung der Patienten muss im Mittelpunkt stehen – und nicht Fach- und Sektorengrenzen.

Bis 2019 sollen neue Versorgungsmodelle mit jährlich 300 Mio. Euro für die Regelversorgung erprobt und erforscht werden. Der Expertenbeirat wird dabei mit Sachverstand aus Wissenschaft und Versorgungspraxis unterstützen. Das nutzt den Patientinnen und Patienten. Was im Behandlungsverlauf für den Patienten Sinn macht, nutzt aber auch allen an der Behandlung beteiligten. Denn durch Abstimmung und Zusammenarbeit können Doppeluntersuchungen vermieden und Behandlungslücken geschlossen werden.“ Dies ist nicht weniger als eine Mammutaufgabe.

Der Innovationsausschuss ist G-BA angesiedelt, was in der Vergangenheit für Kritik sorgte. Die 13 stimmberechtigten Mitglieder des G-BA entscheiden weitestgehend, was die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstatten darf. Sie verfügen damit über einen Gesamtetat von fast 200 Mrd. Euro. Die Ausgewogenheit der Interessen der Gremiumsmitglieder wurde schon häufiger angezweifelt. Besonders die Vertreter der Kassen verfolgen, so der Vorwurf, das Ziel, die Ausgaben der Kassen so weit wie möglich zu begrenzen, indem sie den Leistungskatalog der GKV bewusst so klein wie möglich halten, zu Lasten der Versicherten. Ob diese Kritik angebracht ist, wird sich erst in einigen Jahren rückblickend feststellen lassen.

Der Innovationsfonds wurde gemeinsam mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingerichtet und trat wie dieses im Juli 2015 in Kraft. Zwischen 2016 und 2019 sollen neue Versorgungsformen sowie die Versorgungsforschung pro Jahr mit je 300 Mio. Euro gefördert werden.