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Homecare hat sich als jüngster Sektor der Versorgung in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil der ambulanten Patientenversorgung entwickelt. Doch während sich der Markt für Homecare-Leistungen infolge einer steigenden Nachfrage und dem gesetzlichen Grundsatz ambulant vor stationär rasch entwickelt hat, steht dieser Entwicklung gleichzeitig ein stetiger Kostendruck seitens der GKV gegenüber. Neben diesem Spannungsfeld erschweren unzureichende gesetzliche Vorgaben bzw. die fehlende Einbindung von Homecare-Leistungen in das SGB V eine Weiterentwicklung dieses Versorgungskonzeptes im Gesundheitswesen.

Homecare umfasst die häusliche Versorgung von Patienten mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, die ärztlich verordnet werden. Aus diesem Grund ist diese Betreuungsform Teil der ärztlichen Therapie, die von der Krankenversicherung finanziert wird. Der Anspruch auf Homecare-Versorgung mit Produkt und Dienstleistung leitet sich aus dem Sachleistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ab, bspw. für Verbandmittel (§31 SGB V), Ernährungstherapeutika (§31 SGB V) oder Hilfsmittel (§33 SGB V). Aufgrund der dargestellten Rechtsgrundlagen folgt, dass sich Homecareversorgungen nur über die Erstattung der Produkte der GKV finanzieren. Die mit der Produktversorgung der Versicherten erbrachte Dienstleistung (Beratung, Betreuung, Entlassungsmanagement etc.) wird nicht separat vergütet, sondern ist mit der Produkterstattung abgegolten.

Problematisch wird es für den Leistungserbringer, wenn sich die Preisbildung ausschließlich am Produkt orientiert. Dann besteht die Gefahr, dass die Dienstleistung aufgrund mangelnder Finanzierungsmöglichkeiten nicht mehr im ausreichendem Maße erbracht werden kann. In diesem Zusammenhang sollten Überlegungen bezüglich einer alternativen Finazierungsform des Homecaremarktes die Dienstleistung stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Ferner sollte eine Loslösung des Services von der bisherigen Erstattung auf Produktbasis Teil dieser Überlegungen sein.

Vor dem Hintergrund fallender Produktpreise erscheint eine Trennung der Homecare-Leistungen in Produkt, Dienstleistung und Logistik sinnvoll. Wie diese Bestandteile angemessen finanziert und vom Gesetzgeber umgesetzt werden können, bleibt abzuwarten. Für kleinere Homecareunternehmen dürfte im Zuge des gestiegenen Wettbewerbsdrucks und der fortschreitenden Konsolidierung eine derartige Finanzierung jedenfalls mehr Planungssicherheit geben.