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Inkontinenz gilt noch immer als ein Tabuthema. Dabei sind mehrere Millionen Menschen in Deutschland davon betroffen. Die Ursachen von Inkontinenz können sowohl organischer als auch psychosomatischer Natur sein und schränken die Betroffenen im Alltag stark ein. Teilweise soweit, dass sie aus Scham kaum noch wagen, das Haus zu verlassen. Moderne Produkte zur Inkontinenzversorgung, allen voran aufsaugende Inkontinenzprodukte, können den Betroffenen ein Stück weit Lebensqualität zurückgeben. Heutige Einlagen, Pants, Windeln etc. sind so dünn, dass sie selbst unter enger Kleidung kaum auffallen. Dabei sind sie saugstärker als ihre Vorgänger und bieten Betroffenen so eine höhere Mobilität. Allerdings erhalten die wenigsten Patienten diese modernen Produkte als Regelleistung ihrer Kasse. Die Inkontinenzversorgung ist im Hilfsmittelbereich damit ein prägnantes Beispiel für die Einsparbemühungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Auswirkungen auf Markt und Patienten.

Gerade im Bereich aufsaugende Inkontinenz (PG 15) wird seit 2007 immer wieder regelmäßig ausgeschrieben, dieser ist damit von Preisdruck gekennzeichnet. Die PG 15 gilt als eine der am häufigsten ausgeschriebenen Produktgruppen, seit 2007 gab es 21 Ausschreibungen. Dadurch fand eine Umverteilung der bestehenden Marktanteile im Vertrieb von Inkontinenzprodukten statt. Die zuvor über eine Vielzahl von Apotheken und Sanitätshäusern breit gefächerte Versorgung mit Produkten aller Hersteller konzentriert sich nun entsprechend der Ausschreibungsgewinne gebietsweise auf einige wenige Lieferanten. Nach Erhebungen des Beratungsunternehmens Summary Seven Healthcare Consulting ist der Erstattungsmarkt durch die Ausschreibungen um 15 Prozent von 350 auf 300 Mio. Euro geschrumpft. Infolge der Ausschreibungen liegen die Monatspauschalen bei einem unteren Preisniveau von 20 bis 35 Euro pro Monat, im Bereich der Altenheimversorgung sind auch Fallpauschalen von 40 Euro möglich. In Zukunft ist mit einer leicht steigenden Monatspauschale zu rechnen, allerdings kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Versorgung langfristig komplett aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen wird. Durch die sinkenden Margen wird der Bereich aufsaugende Inkontinenzprodukte für Hersteller zunehmend uninteressant. Für die niedrigen Pauschalen ist lediglich eine Versorgung mit extrem einfachen Produkten kostendeckend möglich. Das Sachleistungsprinzip, einer der Grundpfeiler der GKV, ist dadurch gefährdet. Letztendlich zahlen die Kassen nur einen kleinen Zuschuss, will der Patient moderne Produkte nach neuestem Entwicklungsstand, ist er gezwungen, aus eigener Tasche Zuzahlungen zu leisten. Dass der Bedarf der Patienten durch die Pauschalen der Kassen nicht mehr gedeckt wird, zeigt auch das steigende Angebot an Inkontinenzprodukten, die in Drogeriemärkten angeboten werden. Diese sind preislich etwas günstiger als Produkte aus dem Sanitätsfachhandel und werden daher für die Betroffenen als Alternative zunehmend attraktiver.

Um die schädlichen Auswirkungen durch ein von den Kassen ausgehendes Preisdiktat zu begrenzen, forderte ein Sanitätshausbesitzer in einer Petition das Ende von Ausschreibungen. Die Petition wurde inzwischen von mehreren zehntausend Unterstützern unterzeichnet, auch verschiedene Branchenverbände unterstützen die Forderung. Auch ein weiterer Vorstoß des Gesetzgebers ist umstritten: Erst kürzlich forderte der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eine gesetzliche Legitimierung von externen Hilfsmittelberatern. Verschiedene betroffene Verbände lehnen dies jedoch ab. Ihre Sorge: Es bestehe die Gefahr, dass externe Berater möglichst günstige Hilfsmittel vorgeben und damit als Kosten- und nicht als Versorgungsoptimierer auftreten. Die Diskussionen werden letztendlich auf dem Rücken der Patienten ausgetragen. Wenn diese immer höhere private Zuzahlungen leisten müssen, um eine eigentlich selbstverständliche Qualität zu erhalten, kommen die Kassen ihrem Versorgungsauftrag schlichtweg nicht mehr nach. Wenn Ausschreibungen schon zur Kostenkontrolle eingesetzt werden, dann sollte eine unabhängige Qualitätskontrolle sicherstellen, dass die Produkte, die einen Zuschlag erhalten, eine gute Versorgung der Patienten gewährleisten.