Der Innovationsfonds ist Teil des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Ab 2016 sollen damit Projekte zur sektorenübergreifenden Versorgung und auch die Versorgungsforschung gefördert werden. Dafür dürfen die Krankenkassen bis 2019 dafür 300 Mio. Euro pro Jahr aus dem Gesundheitsfonds verwenden. Doch wie kann sichergestellt werden, dass die Mittel für die „richtigen“ Projekte eingesetzt werden?
Prinzipiell kann jede Institution im Gesundheitsmarkt, vom Apotheker über die Krankenkasse bis hin zum Medtech-Unternehmen, eine Förderung beantragen. Apotheker waren davon zunächst ausgenommen, diese Einschränkung wurde Mitte dieses Jahres allerdings aufgehoben.
Welches Projekt ist das Beste?
Nicht jeder Antrag wird sich um eine sinnvolle Innovation drehen, außerdem könnten die Anträge die Gesamtsumme von 300 Mio. Euro übersteigen, so dass eine Vorauswahl nötig wird. Im Auftrag des Verbands der Ersatzkassen (vdek) hat das IGES Institut ein dreistufiges Konzept entwickelt, um die besten Innovationsfonds-Projekte zu identifizieren. In einem ersten Schritt sollen die erwarteten Qualitätsverbesserungen gegenüber dem Status quo der Versorgung bewertet werden (Ausmaß der Qualitätssteigerung – Q-Wert). Dafür werden Veränderungen bei den Parametern Mortalität, Morbidität und Lebensqualität der Patienten begutachtet. Nachfolgend werden die Chancen eines Projektes bewertet, tatsächlich in die Tat umgesetzt zu werden (Umsetzungschancen – U-Wert). In diese Bewertung spielen Faktoren wie die vertraglichen Bedingungen zwischen beteiligten Akteuren und Partnern ein, aber auch die erwartete Akzeptanz bei Ärzten und Patienten. In einem letzten Schritt wird die Anzahl der betroffenen Patienten als Bewertungskriterium mit herangezogen (Anzahl betroffener Patienten – P-Wert). Die Ergebnisse der verschiedenen Bewertungen werden mit Punkten bewertet.
Miteinander multipliziert ergeben Q-, U- und P-Wert eine Gesamtpunktzahl, anhand der die verschiedenen Projekte systematisch untereinander verglichen werden können. Ein Antrag soll ausgeschlossen werden, wenn er einen Mindestwert nicht erreicht. So sollen Projekte nach objektiven Gesichtspunkten bewertet und ausgewählt werden. Doch wer wird für diese Einteilung künftig zuständig sein? Auch diese Frage hat in der Vergangenheit für Wirbel gesorgt.
Kritik an den geplanten Ausschüssen – Fast alle Macht dem G-BA
Wer Gelder für ein Projekt erhält, soll ein zehnköpfiger Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entscheiden, dem auch drei Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) angehören sollen. Daneben stellen die Träger des G-BA weitere Mitglieder. Daran wird harsche Kritik geäußert. Das BMG entscheide damit letztlich, welche Projekte Krankenkassen fördern sollen. Dies widerspreche dem Prinzip der Selbstverwaltung. Da die Krankenkassen die Gelder stellen, sollten sie auch in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden, so lautete die einhellige Meinung der Kritiker.
Die Sachverständige Dr. Anke Walendzik, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Duisburg-Essen, schlug zusätzlich vor, dem Expertenbeirat mehr Rechte einzuräumen und damit mehr wissenschaftlichen Sachverstand in die Gremien des Fonds einzubringen. Zusätzlich sollten auch die Positionen von Patientenvertretern in Entscheidungen des Ausschusses einbezogen werden.
Der vdek zeigt sich trotz aller Kritik bislang dennoch recht zufrieden mit der Idee eines Innovationsfonds. Der Verband weist dabei darauf hin, dass sichergestellt werden müsse, dass nur Projekte gefördert werden, die den Versicherten nutzen und die die gesundheitliche Versorgung verbessern. Bisher schafften es viele sinnvolle Projekte nicht in die Regelversorgung, das könnte sich nun ändern. Von derartigen Projekten müsse es mehr geben, so dass zwischen den Kassen nicht nur ein Preiswettbewerb, sondern auch Konkurrenz um die bessere Versorgung entsteht.