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Mit sogenannten Disease-Management-Programmen für chronisch Kranke (DMP), Hausarztmodellen sowie Ansätzen zur integrierten Versorgung hat der Gesetzgeber vor einiger Zeit Versorgungsformen eingeführt, mit denen die Qualität der Behandlung verbessert und Kosten verringert werden sollten.

Jedoch stehen die  IV-Verträge  – seitdem 2008 die Anschubfinanzierung ausgelaufen ist – nicht mehr im Fokus der Krankenkassen. Die anfängliche Aufbruchstimmung ist verpufft – zum Jahreswechsel 2009 ist etwa die Anzahl der Verträge um 25 Prozent zurückgegangen und seither auf dem niedrigeren Niveau verharrt. Krankenkassen scheuen häufig die erst mittel- bis langfristig rentablen Investitionen.

Nun fordert die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV), dass die Förderung auf neue Beine gestellt wird. Der Vorschlag: Zusammenführung der Disease-Management-Programme und der integrierten Versorgung. Bei ihrer Forderung stützt sich die Gesellschaft auf ein Gutachten von Professor Eberhard Wille vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Der Volkswirt plädiert schon seit langem für eine neue Förderung der IV und hält die Zusammenführung der beiden Programme trotz einiger Unterschiede für möglich.

Bedenklich könnte allerdings sein, dass während IV-Verträge bevorzugt auf eine bevölkerungsbezogene, flächendeckende Versorgung abzielen, Disease Management Programme die Verbesserung der Versorgung chronisch Kranker zum Ziel haben. Das Integrationspotenzial dieser Versorgungsform ist daher – weil sie sich nur auf einzelne chronische Krankheiten beziehen – geringer. Erschwerend könnte hinzukommen, dass DMP-Verfahren auf Grund der föderalen Struktur der Ärztevertretungen für jeden KV-Bezirk einzeln verhandelt werden.

Noch Ende des letzten Jahres hatte die DGIV auf ihrem Bundeskongress die Ergebnisse der Erhebung “Monitoring-IV” vorgestellt. Das Hauptergebnis: Trotz geringer staatlicher Förderung innovativer Projekte sehen die Krankenkassen Entwicklungspotenziale bei der Integrierten Versorgung sowie weiterer Selektivversorgungsformen. Der jetzige Vorschlag zeigt jedoch deutlich, dass die Gesellschaft ohne eine geregelte Anschubfinanzierung kein Vertrauen in den Innvovations- und vor allem Investitonswillen der Kassen hat. Die Zusammenführung der beiden Versorgungsformen dient hierbei primär der Wiederbelebung der Debatte um eine neue Finanzierung und nicht der weiteren Ausgestaltung einer sektorübergreifenden Versorgung.