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Nach dem neuen Patientenrechtegesetz, mit dem die Bundesregierung die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen stärken will, müssen Einkäufer von Medizinprodukten nun vermehrt auf die Qualität achten. Bisher orientierten sich die Einkäufer bei der Auswahl von Medizinprodukten vorwiegend am Preis. Seit dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes am 26. Februar 2013 steht die Qualität der Produkte jetzt mit im Fokus der Einkaufsentscheidung. Konkret bedeutet dies, dass die Einholung von Fachinformationen nun zur Pflicht wird. Eine Orientierung der Einkaufsentscheidung nur am Preis des Produktes kann nicht nur klinische Komplikationen hervorrufen, sondern auch dazu führen, dass Einkäufer bei einem Versäumnis rechtlich belangt werden können.

Auf dem diesjährigen Jahreskongress der Prospitalia Einkaufsgemeinschaft schilderten der Gesundheitsökonom Wilfried von Eiff aus Münster und der Medizinjurist Volker Großkopf aus Köln am Beispiel medizinischer Thromboseprophylaxestrümpfe (MTPS) die neue Situation. Der Einkäufer sei künftig viel stärker als bisher in der Pflicht, sich über Qualitätsunterschiede der am Markt erhältlichen Medizinprodukte zu informieren, so von Eiff. So könnte im Fall von MTPS dem Einkäufer die Wahl des Produktes mit dem billigsten Stückpreis am Ende teuer zu stehen kommen. Insbesondere die Klinikeinkäufer seien gefordert, diese Entwicklung zu verfolgen und verstärkt Informationen zu Qualitätsunterschieden einzuholen. Der Einkäufer sei verpflichtet, sich bei der Beschaffung eines Medizinproduktes vor seiner Entscheidung über alternative klinische Wirkungen sachgerecht zu informieren. Dazu gehöre es, sich im Fall von Produkten, die für kritische klinische Situationen eingesetzt werden – etwa Thromboseprophylaxe – ausreichend Fachinformationen über die am Markt angebotenen Produkte einzuholen.

Damit erweitert sich die ohnehin schon immense Bandbreite der einkaufsspezifischen Aufgabenstellungen im Krankenhaus, die von der Beschaffung komplexer Dienstleistungen, medizintechnischer Großgeräte und hochspezialisiertem IT-Bedarf über infrastrukturelle Investments bis hin zu Basisverbrauchsartikeln reicht. Hier besteht allerdings auch die Möglichkeit für Einkaufsgemeinschaften, die seitens der Kliniken primär zur Reduzierung der Kosten genutzt werden, sich im Wettbewerb zu positionieren, indem sie in Zukunft ein spezielles Serviceangebot auf die Bereitstellung von Fachinformationen ausrichten.

Lässt man den Blick weg vom stationären auf den ambulanten Sektor schweifen, stellt sich die Frage, ob sich im Zuge der nun durch das Patientenrechtegesetz angeschobenen veränderten Wahrnehmung hin zur mehr Qualität diese Ausrichtung auch auf die außerklinische Versorgung portieren lässt. Von einem ganzheitlichen Denken – weg von der reinen Preisorientierung der letzten Jahre – könnten auch im ambulanten Bereich Hersteller von Medizinprodukten und Leistungserbringer profitieren.