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Das Bundeskabinett hat in der letzten Woche (9. Mai) die Novelle zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) inklusive aller vom Bundesrat hinzugefügten Änderungen verabschiedet. Die Verordnung könnte am 1. Juni 2012 in Kraft treten. Trotz des Ausbleibens wirklich großer Änderungen kommen mit der neuen ApBetrO einige Neuerungen auf die Apotheken zu:

  • QMS: Jede Apotheke muss ein Qualitätsmanagement betreiben.
  • Apothekenräume: Pharmazeuten, die gleichzeitig einen Großhandelsbetrieb führen, dürfen diesen nicht mehr in den Räumen der Offizin betreiben. Außerdem darf in der Raumeinheit nicht mehr gestellt und verblistert werden, auch Parenteralia müssen in separaten Räumen angefertigt werden.
  • Rezepturarbeitsplatz: Für die Herstellung von Arzneimitteln muss ein eigener Arbeitsplatz eingerichtet werden. Der Platz muss von drei Seiten raumhoch von den übrigen Bereichen abgetrennt werden.
  • Offizin: Für behinderte Patienten soll jede Apotheke einen barrierefreien Zugang garantieren.
  • Beratung: Den Patienten muss bei der Medikamentenabgabe aktiv eine Beratung angeboten werden.

Eine interessante Regelung enthält die Novelle zum Botendienst einer Apotheke, und dies betrifft nach Angaben der ABDA jeden Tag 250.000 Botendienste bzw. rund zwölf Auslieferungen pro Tag und Apotheke. Bei der Abgabe von Arzneimitteln durch einen Boten wird hinsichtlich der Beratung nun gefordert, dass – wenn der Patient nicht bereits in der Apotheke beraten wurde -, die Beratung durch das pharmazeutische Personal in einem „unmittelbaren Zusammenhang mit der Auslieferung“ erfolgen muss. Wahrscheinlich ist – dies geht aus einer Vorgabe für Online-Versandapotheken hervor -, dass eine telefonische Beratung, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Auslieferung erfolgt, auch beim Botendienst ausreichend und zulässig ist. Infolgedessen könnten auch nicht approbierte Mitarbeiter wie PTAs oder Apothekerassistenten einer Apotheke den Lieferservice übernehmen.

Für die Apotheken wäre dies eine Möglichkeit – insbesondere vor dem Hintergrund der aufstrebenden Konkurrenz durch das Onlinegeschäft -, ihre Kundenbeziehung durch eine intensivere Nutzung des Lieferservices zu stärken, denn der Bringdienst zählt neben dem Notdienst zu den Top-5-Apothekenleistungen. Aus Sicht des Kunden ist es unbestritten ein Pluspunkt, wenn seine Stammapotheke Medikamente nach Hause liefert. Vor allem ältere und kranke Kunden dürften eine Erweiterung der Botendienste schätzen.

An dieser Stelle bietet sich die Option für Homecare-Unternehmen und Apotheken, neue Kooperationen aufzubauen oder bestehende auszuweiten, die auf der häuslichen Versorgung von Patienten mit Medikamenten aufsetzen. Für die Betreuung der wachsenden Anzahl Patienten, die  in häuslicher Umgebung mit Arzneimitteln versorgt werden, ist die Möglichkeit zur telefonischen Beratung eine Erleichterung für alle Teilnehmer eines Homecare-Konzeptes.

Hierbei stellt sich in Bezug auf eine Apotheken-Homecare-Kooperation die Frage, wie die ambulante Versorgung des Patienten auch mit weiteren Hilfsmitteln und Medizinprodukten in einem funktionierendem Netzwerk organisiert werden kann. Was wäre ein funktionierendes Geschäftsmodell?