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Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat angekündigt, dass es bald einen  bundeseinheitlichen patientenorientierten Medikationsplan geben soll, der für alle Ärzte, Apotheker und Pflegekräfte in ambulanter und stationärer Versorgung verbindlich sei. Sie verwies dabei auf ein Treffen mit Vertretern von Bundesgesundheitsministerium (BMG), Software-Herstellern, ABDA und AKDA, Patientenverbänden und der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft.

Zunächst soll anhand von Modellprojekten in Thüringen, Sachsen und Nordbayern getestet werden, ob die praktische Arbeit mit einem solchen Medikationsplan technisch umsetzbar ist. Zunächst sollen vor allem Hausärzte und Apotheker die Einführung des Patienten in den Gebrauch des Medikationsplans übernehmen. Entsprechend dem jeweiligen Projektansatz sollten Patienten mit drei bis fünf Arzneimitteln rekrutiert werden. Diese Projekte stehen in keinem Zusammenhang mit der Arzneimittelinitiative ARMIN, sondern sei ein separates Projekt, erklärte der ABDA auf Nachfrage der Presse. Ein bundeseinheitlicher Medikationsplan soll der Arzneimittel-Therapiesicherheit in Deutschland dienen. Ein entsprechender Aktionsplan mit entsprechenden Forschungsaufträgen läuft schon seit 2008 und wurde Mitte 2013 für die folgenden zwei Jahre fortgeschrieben. Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat zu dem Thema bereits Stellung bezogen. Ein standardisierter Medikationsplan solle Teil des geplanten E-Health-Gesetzes werden. Ein bundeseinheitlicher Medikationsplan kann nach Einschätzung einer Vertreterin des Bundesgesundheitsministeriums die Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, zwischen Haus- und Fachärzten und auch zwischen Ärzten und Apothekern verbessern und die Gefahr von Medikationsfehlern verringern. Laut einer Pressemitteilung des AkdÄ existieren derzeit schon einige Medikationsplan-Varianten von verschiedenen Software-Herstellern für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen wie Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und Pflegeheime. Diese enthalten aber nach Auskunft der Experten noch zu viele Unterschiede, sodass sie nicht von allen am Medikationsprozess Beteiligten genutzt werden können.

Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist softwarebasiert. Aufgabe der Software für den Medikationsplan ist die Darstellung des Inhalts in Tabellenform auf dem Datenbildschirm zum Bearbeiten der Informationen, Abspeichern und Audrucken im Standardformat.

Dabei soll auch eine Adaptation des Medikationsplans und seiner Datenbank an weitere EDV-Produkte möglich sein.

Funktionen sind etwa:

  • Bei Aufruf eines Wirkstoffes kann im Hintergrund der ATC-Code gespeichert werden. Bei Auswahl eines Handelsnames mit Packungsgröße kann die PZN im Hintergrund gespeichet werden.
  • Bei Angabe des Grundes (hier Diagnose/Beschwerden) aus einer Diagnoseliste kann der ICD-Code im Hintergrund gespeichert werden.
  • Um Veränderungen nachvollziehen zu können, soll die BSNR/Apothekennummer mit Verordnung bzw. Abgabedatum gespeichert werden.
  • Aus Packungsgröße/Inhalt und Dosierung kann die Reichweite berechnet werden.

Die Daten sollen mit Praxisnetzservern abgeglichen werden können, vgl. www.deutsche-aerztenetze.de

Auf der Website der deutschen Ärztenetze wird das Modellvorhaben des bundeseinheitlichen Medikationsplans am Beispiel Praxisnetz Nürnberg-Süd ausführlich dargestellt.