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Ab dem 1. März 2012 gelten für die Produktgruppe 17 des Hilfsmittelverzeichnisses neue Festbeträge. Im Vergleich zu den alten Festbeträgen aus dem Jahr 2008 wurden alle Produkte im (Netto-)Preis erhöht, teilweise um 10, 20 oder gar 40 Prozent.

Im Durchschnitt sind die Preise für Produkte der Serienfertigung deutlich stärker gestiegen als Produkte der Maßanfertigung. Dies lässt den Schluss zu, dass diese Preise im Jahr 2008 deutlich zu niedrig festgelegt wurden. Allein die Produkte „Schenkelstrümpfe KKL. IV, Serienfertigung“ wurden um 41 Prozent im Preis erhöht:

Dieser Schritt kann eine Chance sein, mit Krankenkassen andere „Fehlentscheidungen“ bei Preisfestlegungen zu revidieren. Sicherlich haben hier die Verhandlungspartner deutlich machen können, warum der 2008-er Preis falsch war. Transparenz bei den Vertragsverhandlungen ist daher vermutlich ein wichtiges Element. Leider ergeben sich in anderen Produktbereichen nicht direkte bundesweite Chancen wie bei Festbeträgen. Einzelne Verträge sind oft bilaterale Abschlüsse, die gerne von beiden Seiten zu Vorteilsnahmen in Folgegesprächen genutzt werden.

Da die Kompressionsstrümpfe für viele Sanitätsfachhändler eine vom Umsatzbeitrag und Ertrag wichtige Produktgruppe darstellen, ist dies zur Stärkung des Fachhandels ein sehr erfreulicher Schritt.